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Garantieurkunde Schweiz - Siemens C470P Bedienungsanleitung

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Anhang

Garantieurkunde Schweiz

Garantieurkunde Schweiz
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche gegenüber dem
Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
u
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder Material-
fehlern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden von Sie-
mens nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik entsprechendes Gerät kos-
tenlos ausgetauscht oder repariert. Für Verschleissteile(z.B. Akkus, Tastaturen,
Gehäuse, Gehäusekleinteile, Schutzhüllen – soweit im Lieferumfang enthalten) gilt
diese Haltbarkeitsgarantie für sechs Monate ab Kauf.
u
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemässer Behandlung
und/oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
u
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden selbst
erbrachte Leistungen (z.B. Installation, Konfiguration, Softwaredownloads). Handbü-
cher und ggf. auf einem separaten Datenträger mitgelieferte Software sind ebenfalls
von der Garantie ausgeschlossen.
u
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind inner-
halb von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
u
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an Siemens
zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von Siemens über.
u
Diese Garantie gilt für in der Schweiz erworbene Neugeräte. Garantiegeberin ist die Sie-
mens Home and Office Communication Devices GmbH & Co. KG, Schlavenhorst 66, D-
46395 Bocholt, Germany.
u
Weiter gehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind ausgeschlos-
sen. Siemens haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn und den
Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter Software oder sonstiger
Informationen. Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden. Der Haftungsausschluss
gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftpflichtgesetz, in
Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
u
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
u
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Siemens vor, dem Kunden den Austausch
oder die Reparatur in Rechnung zu stellen. Siemens wird den Kunden hierüber vorab
informieren.
u
Siemens behält sich das Recht vor seine Servicearbeiten durch ein Subunternehmen
ausführen zu lassen. Anschrift siehe www.siemens.ch/gigasetservice
u
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
u
Zur Einlösung dieser Garantie, wenden sie sich bitte an unsere Hotline Tel.
0848 212 000.
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