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Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit Kaufdatum.
N
Garantieansprüche sind innerhalb von zwei Monaten nach
Feststellung des Defekts geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des
N
Austauschs an Siemens zurückgeliefert werden, gehen in das
Eigentum von Siemens über.
Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union erworbene
N
Neugeräte. Garantiegeberin für in Belgien erworbene Geräte
ist Siemens S.A. Chaussée de Charleroi 116,B1060 Bruxelles
Weitergehende oder andere Ansprüche aus dieser Garantie
N
sind ausgeschlossen, ausgenommen soweit die Haftung auf
zwingendem Recht beruht wie etwa die gesetzliche Regelung
zur Produkthaftung.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der
N
Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Siemens vor, dem
N
Kunden den Austausch oder die Reparatur in Rechnung zu stel-
len.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden
N
ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bitte an den Sie-
mens Telefonservice. Die Rufnummer entnehmen Sie bitte der
Bedienungsanleitung.

Garantie Schweiz

Die Garantiedauer beträgt 12 Monate.
Anhang
41

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