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Garantie Und Haftungsausschlussklausel Von „Pellenc Sa - pellenc Treelion M45 Betriebsanleitung

Elektronische rebschere
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GARANTIE UND HAFTUNGSAUSSCHLUSSKLAUSEL VON „PELLENC SA"
FÜR DIE BAUREIHE ELEKTRONISCHE TRAGWERKZEUGE
Bei Bruch einer mechanischen Komponente und unter der Bedingung einer normalen und rationellen
Verwendung sowie einer dem Wartungshandbuch konformen Instandhaltung gewährt PELLENC sa
auf ihre Fertigungsprodukte den Endkunden eine Garantie von EINEM JAHR ab Lieferung; jedoch
kann diese Frist nach Verlassen des Werks des garantierten Materials einen Zeitraum von 18 Monaten
nicht überschreiten: Dies erfolgt einerseits in Übereinstimmung mit den in den Garantiedokumenten von
PELLENC sa stipulierten Bedingungen und andererseits unter der Bedingung, dass ihr der Lieferbericht mit
Angabe des Inbetriebnahmedatums übermittelt wurde.
Im Schadensfall und bei vollständiger oder teilweiser Zerstörung des Produkts kann die Garantie von
PELLENC sa nur gewährt und sie zur Haftung herangezogen werden unter der Bedingung, dass durch
den, der sich darauf beruft, der genaue technische Beweis für den Ursprung des Schadens, eines Material-
oder Konstruktionsfehlers und der verursachenden Komponenten des Produkts erbracht wird.
Die vorliegende, vertragliche Garantie schließt jegliche sonstige, ausdrückliche oder stillschweigende
Haftung von PELLENC sa aus. In diesem Rahmen kann die Haftung von PELLENC sa die oben definierten
Grenzen nicht überschreiten und umfasst einschränkend die Instandsetzung oder den Austausch – nach
alleiniger Wahl von PELLENC sa – der als fehlerhaft anerkannten Teile sowie gegebenenfalls den für
diese Instandsetzung oder diesen Austausch erforderlichen Arbeitsaufwand auf der Grundlage der von
PELLENC sa erstellten Garantiezeiten.
Alle beliebigen, während der Garantiezeit erfolgten Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen unbedingt
von PELLENC sa oder von einem von PELLENC sa zugelassenen Vertragshändler ausgeführt worden
sein; im gegenteiligen Fall ist die genannte Garantie hinfällig.
Eventuelle Kosten für Stilllegung, Verlegung, Anfahrt und Transport sind in jedem Fall vom Käufer zu
tragen.
Bei Teilen oder Ausrüstungen, die nicht von PELLENC sa hergestellt werden, insbesondere
Kugelumlaufspindel, Batterie usw., beschränkt sich die Garantie auf die der Lieferanten von PELLENC sa.
Verschleißteile als Ergebnis einer normalen Nutzung stehen nie unter Garantie.
PELLENC sa und der Vertragshändler sind in folgenden Fällen von jeder Haftung freigestellt
• Wenn die Schäden durch fehlerhafte Wartung, fehlende Erfahrung des Benutzers oder anormale
Verwendung bedingt sind.
• Wenn die Überholungen und Überprüfungen nicht nach den Vorschriften des Herstellers durchgeführt
wurden.
• Wenn Originalteile oder Originalzubehör durch Teile oder Zubehör anderen Ursprungs ersetzt wurden
oder wenn das verkaufte Gerät geändert oder umgewandelt wurde.
Die Garantie beschränkt sich ausdrücklich auf die oben dargelegte Definition, PELLENC sa kann in
keinem Fall zur Zahlung irgendeiner Entschädigung verpflichtet werden.
Es wird jedoch in Übereinstimmung mit den Anordnungen des Dekrets Nr. 78.464 vom 24. März 1978
präzisiert, dass die vorliegende vertragliche Garantie die gesetzlich vorgeschriebene Garantie nicht ersetzt,
die den Verkäufer dazu verpflichtet, dem Käufer Gewährleistung zu bieten bezüglich aller Folgen der
Mängel oder versteckten Fehler der verkauften Sache.
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