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Sicherheitshinweise; Netzanschluss - Husqvarna K140 Bedienungsanleitung

Huskylock s21
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SICHERHEITSHINWEISE

Diese Haushaltsnähmaschine wurde im Einklang mit IEC/EN 60335-2-28 entwickelt und konstruiert.

Netzanschluss

Die Nähmaschine muss an eine Netzspannung angeschlossen werden, die auf dem Elektrokennschild angegeben ist.
Sicherheitshinweise
• Diese Nähmaschine ist nicht für die Verwendung von Personen mit reduzierten physischen, sensorischen bzw.
mentalen Fähigkeiten oder fehlender Erfahrung und Kenntnis vorgesehen (einschließlich Kinder), es sei denn, sie
werden beim Gebrauch der Nähmaschine von einer für ihre Sicherheit verantwortlichen Person beaufsichtigt oder
angeleitet.
• Kinder sind zu beaufsichtigen um sicherzustellen, dass sie nicht mit der Nähmaschine spielen.
• Eine Nähmaschine darf niemals unbeaufsichtigt gelassen werden, wenn sie an die Stromversorgung angeschlossen ist.
• Ziehen Sie nach Beendigung ihrer Näharbeiten und vor dem Reinigen immer sofort den netztecker aus der Steckdose.
• Für Arbeiten im Nadelbereich, wie Einfädeln der Nadel, Wechseln der Nadel oder Wechseln des Nähfußes etc. die
Maschine immer zuerst ausschalten ( "0").
• Benutzen Sie diese Nähmaschine nicht, wenn Kabel oder Stecker beschädigt sind. Wenn die Anschlussleitung
beschädigt ist, muss diese vom Hersteller, seinem Vertreter oder einer ähnlich quali zierten Person ersetzt werden, um
Sicherheitsgefährdungen zu vermeiden.
• Bewegliche Teile nicht berühren. Dies gilt insbesondre für die Nähnadel.
• Schutzbrille tragen.
• Die Nähmaschine darf nur für die in dieser Gebrauchsanleitung beschriebenen Zwecke verwendet werden. Verwenden
Sie ausschließlich das vom Hersteller empfohlene und in dieser Gebrauchsanleitung aufgelistete Zubehör.
• Vor dem Wechseln der Nählampe den Netzstecker ziehen. Ersetzen Sie die Nählampe durch den gleichen Typ
(Spannung und Watt).
• Unter normalen Betriebsbedingungen beträgt der Schalldruckspegel
• Benutzen Sie diese Nähmaschine nicht im Freien.
Entsorgen Sie Elektrogeräte nicht über den Hausmüll.
Gemäß europäischer Richtlinie 2002/96/EG über Elektro-und Elektronik-Altgeräte und Umsetzung
in nationales Recht müssen verbrauchte Elektrogeräte getrennt gesammelt werden und einer
umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
Recycling-Alternative zur Rücksendeaufforderung: Der Eigentümer des Elektrogerätes ist alternativ
anstelle Rücksendung zur Mitwirkung bei der sachgerechten Verwertung im Falle der Eigentumsaufgabe
verp ichtet. Das Altgerät kann hierfür auch einer Rücknahmestelle überlassen werden, die eine
Beseitigung im Sinne des nationalen Kreislaufwirtschafts und Abfallgesetzes durchführt.
Nicht betroffen sind den Altgeräten beigefügte Zubehörteile und Hilfsmittel ohne Elektrobestandteile.
70 dB (A).

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