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Behördliche Hinweise - Gigabyte W476 Bedienungsanleitung

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Behördliche Hinweise
FCC-Hinweis
Dieses Gerät wurde getestet und entspricht den Grenzen eines
Digitalgeräts der Klasse B, gemäß Teil 15 der FCC-Verordnungen.
Diese Grenzen sind so vorgesehen, dass sie einen ausreichenden
Schutz gegen schädliche Störungen bei der Installation in einem
Wohnbereich bieten.
Alle am Gerät vorgenommenen Änderungen und Modifikationen
können die Erlaubnis des Benutzers, dieses Gerät zu bedienen,
aufheben. Dieses Gerät erzeugt, verwendet und strahlt
Radiofrequenzenergie aus. Falls es nicht in Übereinstimmung
m i t d e n A n w e i s u n g e n v e r w e n d e t w i r d , k a n n e s d i e
Radiokommunikationen beeinträchtigen. Jedoch besteht keine
Garantie, dass bei einer bestimmten Installation keine Störungen
auftreten. Falls dieses Gerät den Radio- oder Fernsehempfang
beeinträchtigt, was sich leicht feststellen lässt, indem Sie das Gerät
III III
einfach aus- und dann erneut einschalten, können Sie diese Störung
beheben, indem Sie eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen
treffen:
● Richten Sie die Empfangsantenne anders aus, bzw. stellen
Sie sie an einen anderen Ort.
● Erhöhen Sie den Abstand zwischen dem Gerät und dem
Empfänger.
● Schließen Sie das Gerät an eine andere Steckdose an als
die, an die der Empfänger angeschlossen ist.
● Wenden Sie sich an Ihren Fachhändler oder einen
erfahrenen Radio-/TV-Techniker.
● Alle externen Kabel, die für den Anschluss an dieses Gerät
verwendet werden, müssen abgeschirmt sein.
Hinweise zu den Kabeln, die für den Anschluss von PCMCIA-
Karten verwendet werden, entnehmen Sie dem Handbuch
oder der Installationsanleitung für das Sonderzubehör.
Federal Communications Commission (FCC)
TEIL 68 Warnung
Dieses Gerät entspricht Teil 68 der FCC-Verordnungen. An der
Unterseite des Computers befindet sich ein Aufkleber, der, unter
anderem, Informationen zur FCC-Registrierungsnummer und
der Ringer Equivalence Number (Rufäquivalenzzahl) (REN) für
dieses Gerät angegeben sind. Auf Anforderung müssen Sie diese
Informationen Ihrer Telefongesellschaft mitteilen.
FCC Teil 68 Registrierungsnummer: 6CTTAI - 25876 - FB - E
REN: 0,8B
Die Rufäquivalenzzahl (REN) ist praktisch zur Bestimmung der
Anzahl der Geräte, die an Ihr Telefon angeschlossen werden
können, damit diese Geräte noch klingeln, wenn Ihre Nummer
angerufen wird. In den meisten, aber nicht in allen Gebieten sollte
die Rufäquivalenzzahl (REN) 5,0 nicht übersteigen. Um sich über
die Anzahl der Geräte, die entsprechend der Rufäquivalenzzahl
(REN) an Ihre Leitung angeschlossen werden können, informieren
zu lassen, sollten Sie Ihre örtliche Telefongesellschaft anrufen.
Falls Ihr Modem den Betrieb des Telefonnetzes beeinträchtigt, hat
Ihre örtliche Telefongesellschaft das Recht, Ihren Telefondienst
vorübergehend zu sperren. Wenn möglich, werden Sie im Voraus
davon in Kenntnis gesetzt. Sollte eine vorherige Benachrichtigung
jedoch unpraktisch sein, so werden Sie so bald wie möglich
benachrichtigt. Sie werden darüber informiert, dass Sie eine
Beschwerde bei der FCC einreichen können.
Ihre Telefongesellschaft kann Änderungen an ihren Einrichtungen,
Geräten, Betriebsweisen oder Verfahren durchführen, die den
richtigen Betrieb Ihres Geräts beeinträchtigen können. Falls Ihre
Telefongesellschaft derartige Veränderungen vornimmt, werden Sie
im Voraus darüber informiert, um rechtzeitig für ununterbrochenen
Telefondienst sorgen zu können.

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