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Lexmark 2600 Serie Benutzerhandbuch Seite 63

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ANSPRUCHSBESCHRÄNKUNGEN. JEGLICHE HAFTBARKEIT VON LEXMARK UNTER DIESER
SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG IST IM MAXIMAL DURCH GELTENDES RECHT ZULÄSSIGEN AUSMASS
HÖCHSTENS AUF DEN FÜR DAS SOFTWAREPROGRAMM BEZAHLTEN PREIS UND FÜNF US-DOLLAR (ODER DER
ENTSPRECHENDE WERT IN EINER LANDESWÄHRUNG) BESCHRÄNKT. IHR EINZIGER ANSPRUCH GEGEN LEXMARK
IM FALLE EINER STREITIGKEIT IM RAHMEN DIESER SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG BESCHRÄNKT SICH DARAUF,
DASS SIE EINEN DIESER BETRÄGE ZURÜCKERHALTEN. BEI BEZAHLUNG DIESES BETRAGS WIRD LEXMARK VON
JEGLICHER WEITEREN VERPFLICHTUNG UND HAFTBARKEIT ENTBUNDEN UND ENTLASTET.
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SIND LEXMARK, SEINE HÄNDLER, TOCHTERUNTERNEHMEN ODER
WIEDERVERKÄUFER HAFTBAR FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIG ENTSTANDENE, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE
SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER BUSSZAHLUNGEN (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF
ENTGANGENE GEWINNE ODER ERTRÄGE, KAPITALVERLUSTE, UNTERBRECHUNGEN DER VERWENDBARKEIT ODER
JEGLICHE VERLUSTE VON, UNGENAUIGKEITEN VON ODER SCHÄDEN AN DATEN ODER AUFZEICHNUNGEN,
ANSPRÜCHE DRITTER ODER SCHÄDEN AN TATSÄCHLICHEM ODER MATERIELLEM EIGENTUM, FEHLENDER
DATENSCHUTZ BEDINGT DURCH DIE ODER IN ZUSAMMENHANG MIT DER VERWENDUNG ODER
NICHTVERWENDBARKEIT DES SOFTWAREPROGRAMMS ODER IN ANDERWEITIGER VERBINDUNG MIT EINER
BESTIMMUNG DIESER SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG), UNGEACHTET DER ART DER FORDERUNG,
EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF BRUCH DER GARANTIE ODER DES VERTRAGS, UNERLAUBTE
HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER KAUSALHAFTUNG) UND SOGAR FALLS LEXMARK,
SEINEN HÄNDLERN, TOCHTERUNTERNEHMEN ODER WIEDERVERKÄUFERN DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN
BEKANNT WAR ODER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE IHRERSEITS, DIE AUF ANSPRÜCHEN DRITTER BERUHEN, MIT
AUSNAHME DES UMFANGS, IN DEM DIESER AUSSCHLUSS DES SCHADENSERSATZES ALS NICHT GESETZMÄSSIG
FESTGELEGT IST. DIE OBEN AUFGEFÜHRTEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH, WENN DIE OBEN AUFGEFÜHRTEN
MASSNAHMEN IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLEN.
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GESETZE DER US-AMERIKANISCHEN BUNDESSTAATEN. Mit dieser beschränkten Garantie für Software werden
Ihnen spezifische gesetzliche Rechte eingeräumt. Je nach Land verfügen Sie u.U. über weitere Rechte. In einigen
Ländern sind die Zeitbeschränkungen für die konkludente Gewährleistung oder der Ausschluss bzw. die
Beschränkung von zufälligen Schäden oder Folgeschäden nicht zulässig. Daher treffen die oben ausgeführten
Beschränkungen ggf. nicht für Sie zu.
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LIZENZERTEILUNG. Lexmark erteilt Ihnen die folgenden Rechte ausschließlich für den Fall, dass Sie alle
Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung einhalten:
a
Nutzung. Sie dürfen eine (1) Kopie des Softwareprogramms verwenden. Der Begriff "Verwendung" beinhaltet
das Aufbewahren, Laden, Installieren, Ausführen oder Anzeigen des Softwareprogramms. Falls Sie eine Lizenz
von Lexmark für die simultane Verwendung des Softwareprogramms besitzen, müssen Sie die Anzahl der
autorisierten Benutzer auf die in Ihrer Vereinbarung mit Lexmark festgelegte Anzahl beschränken. Sie dürfen
die Komponenten der Software nicht zur Verwendung auf mehreren Computern aufteilen. Sie stimmen zu,
das Softwareprogramm weder ganz noch teilweise auf eine Weise auszuführen, die das Erscheinungsbild von
Marken, Markennamen, Ausstattungsrechten oder Hinweisen auf geistiges Eigentum, die auf dem
Computerbildschirm im Allgemeinen bei Verwendung des Softwareprogramms angezeigt werden, außer
Kraft setzt, ändert, entfernt, verdeckt, modifiziert oder reduziert.
b
Kopieren. Eine (1) Kopie des Softwareprogramms darf ausschließlich zum Zwecke der Sicherung,
Archivierung oder Installation erstellt werden, vorausgesetzt, die Kopie enthält alle Hinweise bezüglich des
Eigentümers des ursprünglichen Softwareprogramms. Sie dürfen das Softwareprogramm nicht auf ein
öffentliches Netzwerk oder ein Händlernetzwerk kopieren.
Hinweise
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