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Endverbraucher-Lizenzvereinbarung - Panasonic HC-X810 Bedienungsanleitung

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Endverbraucher-Lizenzvereinbarung

Vor Öffnen des CD-ROM-Pakets, lesen Sie bitte folgendes:
Ihnen (dem "Lizenznehmer") wird eine Lizenz für die
in diesem Endanwender-Lizenzvertrag angegebene
Software (der "Vertrag") unter der Bedingung
gewährt, dass Sie den Nutzungsbedingungen
dieses Vertrages zustimmen.
Artikel 1 Lizenz
Der Lizenznehmer hat das Recht zur Nutzung der
Software, einschließlich der auf der CD-ROM
aufgenommenen und beschriebenen Information,
den Bedienungsanleitungen sowie die, dem
Lizenznehmer zur Verfügung gestellten, Medien
(als "Software" bezeichnet); Sämtliche für die
Software geltenden Patentrechte, Urheberrechte,
Warenzeichen und Handelsgeheimnisse sind
jedoch nicht auf den Lizenznehmer übertragen.
Artikel 2 Nutzung durch Dritte
Der Lizenznehmer darf die Software nur in dem
Umfang, in dem dies ausdrücklich in dieser
Vereinbarung gestattet wird, nutzen, kopieren,
modifizieren, sie an Dritte übergeben, vermieten,
leasen oder verleihen, ob gratis oder gegen
Entgelt, und er darf Dritten nicht gestatten, die
Software zu nutzen, zu kopieren oder zu
modifizieren.
Artikel 3 Einschrankungen zum Kopieren
dieser Software
Der Lizenznehmer kann lediglich eine einzelne
Kopie der Software im Ganzen oder teilweise
nur für Sicherungszwecke erstellen.
Artikel 4 Computer
Der Lizenznehmer darf die Software
ausschließlich auf einem einzigen Computer
verwenden. Außerdem darf der Lizenznehmer die
Software nicht zum Zweck gewerblicher
Software-Hosting-Dienste verwenden.
Artikel 5 Reverse-Engineering,
Dekompilieren oder Disassemblieren
Der Lizenznehmer darf er keine Vorgänge, wie
Gegentechnik, De-kompilieren, Zerlegung usw.
der Software vornehmen, außer bis zu diesem
Punkt, der entweder gesetzlich oder gemäß
Vorschrift im Land, in dem der Lizenznehmer
gemeldet ist, erlaubt ist. Panasonic oder dessen
Vertriebspartner sind nicht verantwortlich für
sämtliche Defekte in der Software oder Schäden
für den Lizenznehmer, die durch Vorgänge, wie
Gegentechnik, De-kompilieren, Zerlegung usw.
an der Software entstanden sind.
Artikel 6 Haftungsausschluss
Die Software wird als "AS IS" ohne jede Gewähr
jeder Art, entweder ausdrücklich oder implizit,
unter anderem für Garantien die die
Nichtverletzung, Marktfähigkeit und/oder
Eignung für einen bestimmten Zweck betreffen,
zur Verfügung gestellt. Weiterhin gibt Panasonic
keine Garantie, dass der Betrieb der Software
unterbrechungs- oder störungsfrei läuft. Weder
Panasonic noch seine Vertriebspartner
übernehmen die Haftung für Schäden, die dem
Lizenznehmer durch oder in Verbindung mit der
Verwendung der Software entstanden sind.
Artikel 7 Ausfuhrkontrolle
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software
aus keinem Land auszuführen oder wieder
einzuführen ohne vorherige, ordnungsgemäße
Ausfuhrgenehmigung gemäß den Vorschriften
des Landes, in dem der Lizenznehmer gemeldet
ist, soweit dies erforderlich ist.
Artikel 8 Auserkrafttreten der Lizenz
Die hiermit dem Lizenznehmer gewährten
Rechte erlöschen automatisch, wenn der
Lizenznehmer eine der Nutzungsbedingungen
dieser Vereinbarung verletzt. Der Lizenznehmer
hat auf eigene Kosten die Software und
dazugehörige Dokumentation zusammen mit
allen Kopien davon zu vernichten.
Artikel 9 In Bezug auf MICROSOFT SQL
SERVER COMPACT 3.5, hergestellt von
Microsoft Corporation
(1) Der Lizenznehmer darf MICROSOFT SQL
SERVER COMPACT 3.5 nur benutzen, wenn dieser
in der Software inbegriffen ist. Er darf MICROSOFT
SQL SERVER COMPACT 3.5 nicht in einer anderen
Konfiguration oder Weise verwenden. Der
Lizenznehmer darf MICROSOFT SQL SERVER
COMPACT 3.5 nicht veröffentlichen oder jegliche
technischen Beschränkungen in MICROSOFT SQL
SERVER COMPACT 3.5 umgehen.
(2) Der Lizenznehmer darf die Software nicht
benutzen, kopieren, verteilen, zur Nutzung
weitergeben oder anderweitig außerhalb des im
Rahmen von Artikel 9 (1) gewährten
Nutzungsbereiches einsetzen. Zudem darf er
keine Vorgänge, wie Gegentechnik, De-
kompilieren, Zerlegung usw. von MICROSOFT
SQL SERVER COMPACT 3.5 ausführen.
(3) Alle Rechte, einschließlich des Urheberrechts,
der Patentrechte, usw. in Bezug auf MICROSOFT
SQL SERVER COMPACT 3.5 gehören der
Microsoft Corporation. Der Lizenznehmer kann
keinerlei Rechte in Bezug auf MICROSOFT SQL
SERVER COMPACT 3.5 geltend machen.
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