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Hark nebraska Aufbauanleitung Seite 16

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Bedienungsanleitung
für Radiante 500/45 K
oder
500/57 K
Jeder Hark - Warmluftkamin wird einer eingehenden Qualitäts-
prüfung unterzogen. Hierbei wird eingehend auf Material-
beschaffenheit, Verarbeitung und Lieferumfang geprüft, um die
Funktionsfähigkeit des Warmluftkamins gewähren zu können.
Allerdings gehört dazu auch, dass Sie vor Inbetriebnahme alle
aufgeführten Punkte genauestens beachten.
Grundsätzliche Hinweise
1.1. Die wirksame Schornsteinhöhe sollte ab Rauchrohreintritt bis
zur Schornsteinmündung mindestens 4 m betragen und der Schorn-
stein sollte einen Mindestquerschnitt von 254 cm
max. 400 cm
nicht überschreiten.
2
1.2. Kamine dürfen nur in Räumen über 12 m
aufgestellt werden.
1.3. Kamine dürfen nicht in Räumen aufgestellt werden, in denen
leicht entzündbare oder explosionsfähige Stoffe hergestellt oder
gelagert werden.
1.4. Kamine sind raumluftabhängige Feuerstätten, d. h., sie
entnehmen ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum. Für
ausreichende
Verbrennungsluft
bzw. -ersteller zu sorgen. Kamineinsätze nach A1 oder Bauart 1
benötigen 4 m
Raumvolumen pro 1 kW Nennwärmeleistung!
3
1.5. Kamine bzw. Heizkamine dürfen nicht in Räumen und
Wohnungen aufgestellt werden, aus denen mit Hilfe von
Ventilatoren (z. B. Küchendunstabsauganlagen) Luft abgesaugt
wird, es sei denn, eine Gefährdung des Kamins ist völlig
ausgeschlossen. Da beim Betrieb des Heizkamins dem Aufstell-
raum größere Mengen Luft entzogen werden, ist es unerlässlich,
eine Verbennungsluftleitung zu installieren. Daher sollten schon
bei der Herstellung der Stellfläche (bzw. des Fundaments) ent-
sprechende Vorkehrungen getroffen werden. So kann auch später
problemlos eine Verbrennungsluftleitung eingebaut werden.
1.6. Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum
oder in einem Luftverbund ist für jede Feuerstätte eine seperate
Abb. A
haben, jedoch
2
Grundfläche
2
hat
der
Anlagenbetreiber
im Kamin- & Kachelofenbau
Verbrennungsluftleitung zu erstellen oder eine Leitung ent-
sprechend groß zu dimensionieren.
1.7. Kamine dürfen nur unter Aufsicht betrieben werden.
1.8. Die Stellfläche (Unterbau) muss aus nichtbrennbaren
Baustoffen bestehen und der statischen Last der Feuerstätte stand-
halten. Ungeeignete Untergründe sind u.a.: Asphalt-Estrich,
schwimmender
Estrich,
sowie Estrich mit Fuß-
bodenheizung.
Stell-
flächen
dieser
Art
müssen durch Zement-
Estrich als Verbund-Estrich
ausgetauscht werden.
Dabei
muss
außer-
dem beachtet werden,
dass zwischen Zement-
Estrich und Betondecke
keinerlei (!) Versorgungs-
leitungen
(Trittschall-
dämmung,
Wärme-
dämmung, Elektroleitungen
etc. verlegt sind. Der
Verbundestrich muss in
der Größe des Kaminsockels hergestellt werden. Achten Sie
dringend darauf, dass zwischen dem Verbundestrich und dem
schwimmenden Estrich eine Bewegungsfuge angeordnet ist.
1.9. Zwischen Feuerraumöffnung und brennbaren Bauteilen
(Wandverkleidungen, Einbaumöbel, Dekomöbel usw.) ist
ein Abstand von 80 cm einzuhalten. Der Bodenbelag vor der
Feuerstelle darf nur aus nichtbrennbaren Materialien bestehen.
Folgende Größen müssen nach vorn gemessen eingehalten
werden: Sockelhöhe zuzügl. 30 cm, gesamt mindestens 50 cm.
Für die Seiten gilt: Sockelhöhe zuzügl. 20 cm, gesamt mindestens
30 cm. Keramische Fliesen, Naturstein, Kunststein und evtl. auch
Metall bieten sich als geeignete Materialien an (Abb. A + B).
Abb. C
-1-
Abb. B

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Diese Anleitung auch für:

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