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Version -Einzeldatenerfassung - Casio SE-400 Anleitung

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Version -Einzeldatenerfassung-

Was ist das und wozu brauche ich das?
Mit der Programmversion „Einzeldatenerfassung" werden die Anforderungen des BMF zum
Thema GDPdU realisiert.
GDPdU
= Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen.
GoB
= Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
GoBS
= Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme
BMF
= Bundesministerium der Finanzen.
Die Anforderungen sind beispielsweise zum Teil in dem Schreiben des BMF vom
26. November 2010, „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften" ausformuliert
worden.
Zitat (Auszug):
„...gilt zur Aufbewahrung der mittels Registrierkassen, Waagen mit
Registrierkassenfunktion...erfassten Geschäftsvorfälle Folgendes...„
Zitat (Auszug):
„...Unterlagen, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind,
während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und
maschinell auswertbar aufzubewahren...„
Zitat (Auszug):
„...ein ausschließliches Vorhalten aufbewahrungspflichtiger Unterlagen in ausgedruckter
Form ist nicht ausreichend...„
Zitat (Auszug):
„...ist die komplette Speicherung aller steuerlich relevanten Daten „bei der Registrierkasse
insbesondere Journal", Auswertungsdaten...innerhalb des Geräts nicht möglich, müssen
diese Daten unveränderbar und maschinell auswertbar auf einem externen Datenträger
gespeichert werden...„
Diese Anforderungen können mit der Programmversion „Einzeldatenerfassung"
realisiert werden.
Anleitung zur Einzeldatenerfassung für Casio SE-400+ Serie
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