60004150 This user manual is valid for the article numbers 60004150 Das neueste Update dieser Bedienungsanleitung finden Sie im Internet unter: You can find the latest update of this user manual in the Internet under: www.omnitronic.com 2/12 00032838.DOC, Version 1.5...
- sich die letzte Version der Anleitung im Internet herunter laden EINFÜHRUNG Wir freuen uns, dass Sie sich für einen OMNITRONIC Boxenhochständer entschieden haben. Wenn Sie nachfolgende Hinweise beachten, sind wir sicher, dass Sie lange Zeit Freude an Ihrem Kauf haben werden.
Werden Abspannseile oder verlängerte Ausleger verwendet, ist der Gefahrenbereich zu kennzeichnen und gegebenenfalls abzusperren. Vor dem Aus- und Einfahren der Teleskoprohre muss immer ein Sicherheitsbereich um das Stativ herum abgesperrt werden. Dieser Sicherheitsbereich muss einen Durchmesser haben, der der 1,5-fachen maximalen Auszugshöhe entspricht.
Nehmen Sie das Produkt erst in Betrieb, nachdem Sie sich mit seinen Funktionen vertraut gemacht haben. Lassen Sie das Produkt nicht von Personen bedienen, die sich nicht mit dem Produkt auskennen. Wenn Produkte nicht mehr korrekt funktionieren, ist das meist das Ergebnis von unfachmännischer Bedienung! Der Boxenhochständer darf niemals bewegt werden bevor alle Teleskoprohre eingefahren sind! Soll das Produkt transportiert werden, verwenden Sie bitte die Originalverpackung, um Transportschäden zu vermeiden.
INSTALLATION LEBENSGEFAHR! Bei der Installation sind insbesondere die Bestimmungen der BGV C1 (vormals VBG 70) und DIN 15560-27 zu beachten! Die Installation darf nur vom autorisierten Fachhan- del ausgeführt werden! Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrbereichen verboten.
REINIGUNG UND WARTUNG Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dabei muss unter anderem auf folgende Punkte besonders geachtet werden: 1) Die Standfestigkeit der Stative überprüfen 2) Alle tragenden Teile auf Beschädigung und Materialermüdung prüfen...