Antenne erden/Blitzschutz
Erdungs- und Blitzschutzarbeiten dürfen wegen
der Gefahr unzulänglicher Arbeitsergebnisse nur
von hierfür speziell geschulten Fachkräften des
Elektrohandwerks ausgeführt werden!
Führen Sie niemals Erdungs- und Blitzschutz-
arbeiten durch, wenn Sie nicht selbst Fachkraft
mit entsprechenden Kenntnissen sind!
Die hier abgedruckten Hinweise sind keine Auf-
forderung an Nichtfachleute, Erdungs- und Blitz-
schutzarbeiten in eigener Verantwortung durchzu-
führen, sondern dienen der von Ihnen beauftragten
Fachkraft als zusätzliche Information!
Die Antenne muss gemäß DIN EN 60728-11 aufgebaut und ent-
sprechend geerdet werden. Von der Erdungspflicht ausgenom-
men sind nur solche Antennen:
–
die mehr als 2 m unterhalb der Dachkante
–
und zugleich weniger als 1,5 m von Gebäuden ange-
bracht sind.
Zur Erdung muss der Mast auf kürzestem Weg über einen geeig-
neten Erdungsleiter mit der Blitzschutzanlage des Gebäudes ver-
bunden sein, falls keine Blitzschutzanlage vorhanden ist: mit der
Gebäudeerdung.
Anschlüsse an die Blitzschutzanlage dürfen nur von einem quali-
fizierten Blitzschutzanlagen-Installateur durchgeführt werden.
a. Geeignet als Erdungsleiter
–
ist ein Einzelmassivdraht mit einem Querschnitt von min.
16 mm
Kupfer, min. 25 mm
2
Stahl.
b. Nicht geeignet als Erdungsleiter
–
sind die Außenleiter der Antennenkabel
–
metallische Hausinstallationen (z. B. Metallrohre der
Wasser- oder Heizungsanlage) da die Dauerhaftigkeit der
Verbindung nicht gewährleistet werden kann
–
oder Schutzleiter oder Neutralleiter des Starkstromnetz-
tes.
c. Führung von Erdungsleitern
Antennenkabel und Erdungsleiter dürfen nicht durch
–
Räume geführt werden, die zur Lagerung von leicht ent-
zündlichen Stoffen dienen (z. B. Heu, Stroh) oder in
denen sich eine explosive Atmosphäre bilden kann (z. B.
Gase, Dämpfe).
–
Bei Verwendung der Parabolantenne in kompletten
Antennenanlagen (z. B. Verteilanlagen) müssen zudem
die Erdungsmaßnahmen so ausgeführt sein, dass der
Erdungsschutz auch dann bestehen bleibt, wenn einzelne
Einheiten entfernt oder ausgetauscht werden.
Aluminium oder min. 50 mm
2
Erdungs-
leitung
Potenzial-
ausgleichs-
leitung
Erdungs-
anschluss
2
Im schraffierten Bereich
ist lt. Norm eine
Antennenerdung nicht
zwingend erforderlich.
Gefahren können nicht nur durch Gewitter entstehen (Blitz-
schlag), sondern auch durch statische Aufladung oder Kurz-
schluss in den angeschlossenen Geräten.
Deshalb muss generell für alle Antennenanlagen aus Sicherheits-
gründen ein Potenzialausgleich aus 4 mm² Kupfer vorgenommen
werden.
Die Kabelschirme aller Koaxialantennen-Niederführungskabel
müssen über einen Potenzialausgleichsleiter mit dem Mast ver-
bunden werden.
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Potenzialausgleichsschiene
Netzanschluss
Potenzial-
ausgleichs-
leitung
Potenzialausgleichsschiene