13. Entsorgung
a) Allgemein
Entsorgen Sie das unbrauchbar gewordene Produkt gemäß den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen.
b) Batterie-/Akku-Entsorgung
Sie als Endverbraucher sind gesetzlich (Batterieverordnung) zur Rückgabe
aller gebrauchten Batterien und Akkus verpflichtet; eine Entsorgung über
den Hausmüll ist untersagt!
Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit nebenstehenden Sym-
bolen gekennzeichnet, die auf das Verbot der Entsorgung über
den Hausmüll hinweisen. Die Bezeichnungen für das ausschlag-
gebende Schwermetall sind: Cd=Cadmium, Hg=Quecksilber,
Pb=Blei (Bezeichnung steht auf der Batterie/Akku z.B. unter den
links abgebildeten Mülltonnen-Symbolen).
Ihre verbrauchten Batterien/Akkus können Sie unentgeltlich bei
den Sammelstellen Ihrer Gemeinde, unseren Filialen oder über-
all dort abgeben, wo Batterien/Akkus verkauft werden!
Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag
zum Umweltschutz.
19