DE
Durch etwa seitens des Endabnehmers oder Dritter unsach-
gemäß vorgenommenen Änderungen und Arbeiten, wird die
Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Die
Garantie erstreckt sich auf das Gerät und vom Lieferer be-
zogene Teile. Nicht vom Lieferer bezogene Teile und Geräte-
/Anlagenmängel die auf nicht vom Lieferer bezogene Teile
zurückzuführen sind fallen nicht unter den Garantieanspruch.
Sofern der Mangel nicht beseitigt werden kann, oder die
Nachbesserung von uns abgelehnt oder unzumutbar verzö-
gert wird, wird der Hersteller entweder kostenfreien Ersatz
liefern oder den Minderwert vergüten. Im Falle einer Er-
satzlieferung, behalten wir uns die Geltendmachung einer
angemessenen Nutzungsanrechnung, für die bisherigen
Nutzungszeit, vor. Weitergehende oder andere Ansprüche,
insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes ent-
standener Schäden sind soweit eine Haftung nicht zwingend
gesetzlich angeordnet ist ausgeschlossen. Bei einer Haftung
nach § 478 BGB wird die Haftung des Lieferers auf die Ser-
vicepauschalen des Lieferers als Höchstbetrag beschränkt.
Eine Verlängerung der Garantie auf 36 Monate für Heizungs-
Wärmepumpe und zentrale Wohnungslüftungsgeräte ab
Inbetriebnahmedatum, jedoch maximal 38 Monate ab Auslie-
ferung Werk, wird gemäß den nachfolgenden Bedingungen
gewährt: Voraussetzung für die Übernahme der verlängerten
Garantie ist eine kostenpflichtige Inbetriebnahme durch den
autorisierten Systemtechnik-Kundendienst mit Inbetriebnah-
meprotokoll innerhalb einer Betriebszeit (Verdichterlaufzeit)
von weniger als 150 Stunden. Im Inbetriebnahmeprotokoll
vermerkte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Dies ist
Grundlage für die Garantie. Das Inbetriebnahmeprotokoll ist,
innerhalb von einem Monat nach erfolgter Inbetriebnahme,
an die unten angegebene Adresse einzureichen, von welcher
auch die Garantiezeitverlängerung bestätigt wird.
Die Inbetriebnahmepauschale beinhaltet die eigentliche
Inbetriebnahme und die Fahrtkosten. Es wird keine Haftung
für die ordnungsgemäße Planung, Dimensionierung und Aus-
führung der Gesamtanlage übernommen. Die Behebung von
Anlagenmängeln und Wartezeiten sind Sonderleistungen. Die
Inbetriebnahmepauschale für alle Heizungs-Wärmepumpen
von derzeit netto € 340,-- und für zentrale Lüftungsanlagen
von netto € 400,--, jeweils je Gerät, wird durch den autori-
sierten Systemtechnik-Kundendienst dem Auftraggeber in
Rechnung gestellt. Eine Preisanpassung ist vorbehalten. Im
Kundendienstfall wird der autorisierte Systemtechnik-Kun-
dendienst vor Ort informiert, der für eine schnelle Abhilfe
des Problems sorgt. Den für Ihre Region zuständigen auto-
21
727.168 | 08.10