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Dimplex SOLPU 1 Montageanleitung Und Bedienungsanleitung Seite 20

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DE
13 Garantie, Kundendienst
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und
Umfang unserer Garantieleistung umschreiben, lassen die
Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers aus dem
Kaufvertrag mit dem Endabnehmer unberührt. Für die Geräte
leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden
Bedingungen Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem
Material- und/oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns
unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 24 Mona-
ten nach Lieferung an den Erstendabnehmer gemeldet wer-
den. Bei gewerblichem Gebrauch innerhalb von 12 Monaten.
Zeigt sich der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung
und liegt eine erfolgreiche Inbetriebnahme (Heizungs-Wär-
mepumpe und zentrale Wohnungslüftungsgeräte) durch den
autorisierten Systemtechnik-Kundendienst vor, wird vermu-
tet, dass es sich um einen Material- oder Herstellungsfehler
handelt.
Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn es von
einem Unternehmer in einem der Mitgliedstaaten der Euro-
päischen Union gekauft wurde, es bei Auftreten des Mangels
in Deutschland betrieben wird und Garantieleistungen auch
in Deutschland erbracht werden können.
Die Behebung der von uns als garantiepflichtig anerkannter
Mängel geschieht dadurch, dass die mangelhaften Teile un-
entgeltlich nach unserer Wahl instandgesetzt oder durch ein-
wandfreie Teile ersetzt werden. Durch Art oder Ort des Ein-
satzes des Gerätes oder schlechte Zugänglichkeit des Gerätes
bedingte außergewöhnliche Kosten der Mängelbeseitigung
werden nicht übernommen. Der freie Gerätezugang muss
durch den Endabnehmer gestellt werden. Ausgebaute Teile,
die wir zurücknehmen, gehen in unser Eigentum über. Die
Garantiezeit für Nachbesserungen und Ersatzteile endet mit
dem Ablauf der ursprünglichen Garantiezeit für das Gerät.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile,
die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Gerätes
nur unwesentlich beeinträchtigen. Es ist jeweils der Original-
Kaufbeleg mit Kauf- und/oder Lieferdatum vorzulegen.
Eine Garantieleistung entfällt, wenn vom Endabnehmer oder
einem Dritten die entsprechenden VDE-Vorschriften, die
Bestimmungen der örtlichen Versorgungsunternehmen oder
unsere Montage- und Gebrauchsanweisung sowie die in den
Projektierungsunterlagen enthaltenen Hinweise oder Einbin-
dungsschemen nicht beachtet worden sind oder wenn unser
funktionsnotwendiges Zubehör nicht eingesetzt wurde.
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