Exportbeschränkung
MoRoS LAN 2.1 PRO
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Exportbeschränkung
Hinweis
Exportbeschränkung!
Mögliches Vergehen gegen Ausfuhrverordnungen.
Dieses Gerät ist auf Grund seiner
Verschlüsselungstechnologien und seines Dual-Use-
Charakters Bestandteil der Anlage AL zur
Außenwirtschaftsverordnung und unterliegt somit dem
Kriegswaffenkontrollgesetz. Es erfordert beim Verlassen der
EU eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle.
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