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MLR 3G
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Exportbeschränkung
Die von der INSYS Microelectronics GmbH verwendeten Chipsätze für analoge Modems
und Mobilfunk-Adapter unterliegen Exportrestriktionen nach der US-amerikanischen
ECCN-Klassifizierung (5A991).
Es ist daher zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments nicht erlaubt, diese
Kommunikationsgeräte in folgende Länder zu exportieren: Kuba, Libyen, Nordkorea,
Iran, Syrien.
Die aktuell gültige Länderliste finden Sie im Abschnitt „Country Group E" im Dokument
http://origin.www.gpo.gov/bis/ear/pdf/740spir.pdf. Für eine Ausnahmegenehmigung
setzen Sie sich bitte direkt mit den US-amerikanischen Behörden in Verbindung.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die US-amerikanische Exportgesetzgebung in
Deutschland Wirkung entfalten kann. Unter anderem können nach amerikanischem
Recht amerikanische Firmen daran gehindert werden, ausländische Verletzer der ECCN
zu beliefern.
Hinweis
Exportbeschränkung!
Mögliches Vergehen gegen Ausfuhrverordnungen.
Dieses Gerät ist auf Grund seiner Verschlüsselungstechnolo-
gien und seines Dual-Use-Charakters Bestandteil der Anlage AL
zur Außenwirtschaftsverordnung und unterliegt somit dem
Kriegswaffenkontrollgesetz. Es erfordert beim Verlassen der EU
eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Aus-
fuhrkontrolle.
Exportbeschränkung
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