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Ingersoll-Rand R2.2IU-10-200-d Bedienungsanleitung Und Wartungsanleitung Seite 2

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KOMPRESSORGRUPPE
GESICHERTE GARANTIE UND REGISTRIERTE INBETRIEBNAHME
GARANTIE
Die Firma garantiert, dass der von ihr hergestellte und laut dieser Garantie gelieferte Ausrüstungsartikel für einen Zeitraum
von zwölf Monaten ab dem Datum der Inbetriebnahme bzw. von achzehn Monaten ab Datum des Versands ab Werk,
wobei der jeweils frühere Zeitpunkt maßgebend ist, frei von Material− und Verarbeitungsfehlern sein wird. Es obliegt
dem Käufer etwaige Garantiebeanstandungen der Firma innerhalb des genannten Zeitraums umgehend schriftlich zu
melden, woraufhin die Firma eine solche Nichteinhaltung korrigieren wird und zwar wahlweise entweder durch eine
Reparatur des Ausrüstungsartikels oder der Bereitstellung eines Ersatzteils f.o.b. ab Versandstelle, vorausgesetzt der Käufer
lagert, installiert, wartet und betreibt den Ausrüstungsartikel gemäß allgemein anerkannter Industrieverfahren und hält
die spezifischen Empfehlungen der Firma ein. Von der Firma gelieferte, aber von Dritten hergestellte Zubehörteile oder
Ausrüstungsartikel werden mit der vom jeweiligen Hersteller an die Firma übermittelten Garantie, die an den Käufer
übertragen werden kann, geliefert. Die Firma haftet nicht für Reparaturen, Teileaustausch oder Nachstellungen am
Ausrüstungsartikel oder für Kosten für vom Käufer oder anderen ausgeführte Arbeiten, außer es wurde zuvor die schriftliche
Genehmigung der Firma hierfür eingeholt.
Die Folgen von Korrosion, Erosion und normalem Verschleiß sind ausdrücklich ausgeschlossen. Leistungsgarantien sind auf
die beschränkt, die spezifisch im Angebot der Firma angegeben sind. Außer die Verantwortung hinsichtlich der Erfüllung
solcher Leistungsgarantien ist auf spezifische Tests beschränkt, obliegt es der Firma in oben angegebener Art und für den
oben genannten Zeitraum Mängel zu beheben.
DIE FIRMA GIBT KEINERLEI WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN
MIT AUSNAHME VON RECHTSANSPRÜCHEN. DESWEITEREN WERDEN HIERMIT ALLE STILLSCHWEIGENDEN
GEWÄHRLEISTUNGEN ZUR MARKTGÄNGIGKEIT ODER GEEIGNETHEIT FÜR DEN VERTRAGLICHEN ZWECK AUSGESCHLOSSEN.
Die Behebung von latenten oder offenkundigen Mängeln durch die Firma in oben angegebener Art und für den oben
genannten Zeitraum stellt die Erfüllung aller Haftungspflichten der Firma für solche Mängel dar, unabhängig davon, ob
sich diese aus vertraglichen Pflichten, Garantie, Fahrlässigkeit, Schadloshaltung, strenge Haftung oder anderweitig ergeben
bezüglich bzw. resultierend aus solcher Ausrüstung.
Der Käufer darf keine Ausrüstung, die für defekt befunden wurde, betreiben, ohne nicht zunächst die Firma schriftlich von
dieser Absicht informiert zu haben. Derartige Einsätze der Ausrüstung erfolgen auf ausschließliche Gefahr und Haftung des
Käufers.
Es ist zu beachten, dass es sich hierbei um die Standardgarantie der Ingersoll−Rand Company handelt. Alle zum Zeitpunkt
des Kompressorkaufs geltenden bzw. im Rahmen der Bestellung ausgehandelten Garantien können Vorrang vor dieser
Garantie haben.

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