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Zubehör; Car Solutions - Siemens a31 Bedienungsanleitung

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10. FEHLERBEHEBUNG/TECHNISCHE UN-
TERSTÜTZUNG. Dieser Lizenzvertrag gibt Ihnen
keinen Anspruch auf Fehlerbehebung oder sonsti-
ge technische Unterstützung durch BenQ, eine ih-
rer Konzerngesellschaften oder Ihren Lizenzgeber.
BenQ bzw. ihren Lizenzgebern steht es frei, Anre-
gungen, Bemerkungen oder Kommentare von Ih-
nen in Bezug auf die Lizenzierte Software unbe-
schränkt zu nutzen, insbesondere für die Herstel-
lung, Vermarktung, den Service der Lizenzierten
Software oder anderer Produkte.
11. EXPORTKONTROLLVORSCHRIFTEN. Die
Lizenzierte Software einschließlich technischer
Daten unterliegt den Exportkontrollvorschriften der
Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen
Union (EU), der USA und gegebenenfalls denen
weiterer Länder.
Sie verpflichten sich, alle anwendbaren Import- und
Exportvorschriften einzuhalten, insbesondere ver-
pflichten Sie sich, soweit Exportkontrollvorschriften
dies erfordern, keine Lizenzierte Software oder
Teile davon zu exportieren oder zu re-exportieren,
weder nach Cuba, Iran, Irak, Libyen, Nord Korea,
Sudan oder Syrien noch in andere Länder (ein-
schließlich der Überlassung an Einwohner oder
Staatsbürger), bei denen staatliche Behörden den
Export von Produkten, Software und Dienstleistun-
gen Beschränkungen oder Verboten unterworfen
haben.
12. ANWENDBARES RECHT. Es gilt deutsches
Recht unter Ausschluss jeglichen Kollisionsrechts.
Der Gerichtsstand ist München, sofern Sie ein Kauf-
mann im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind.
13. VERSCHIEDENES. Dieser Lizenzvertrag er-
setzt alle vorherigen Vereinbarungen zwischen Ih-
nen und BenQ hinsichtlich der Lizenzierten Softwa-
re. Die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages ge-
hen etwaigen widersprechenden Bedingungen vor.
Es besteht aber die Möglichkeit, dass noch zusätz-
liche Bedingungen ergänzend vereinbart werden.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder
teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein
oder werden, so wird die Gültigkeit oder übrigen
Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Das Glei-
che gilt, falls der Vertrag eine Regelungslücke ent-
hält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführ-
baren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Rege-
lungslücke soll eine Regelung gelten, die, soweit
rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was
die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach
dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben
würden, sofern sie bei Vertragsabschluss den
Punkt bedacht hätten.
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform. Dieser Lizenzvertrag findet auch auf
die Rechtsnachfolger der Parteien, z. B. Erben, An-
wendung. Soweit eine Partei dieses Lizenzvertra-
ges bei einem Vertragsbruch der Gegenseite von
ihr zustehenden Rechten keinen Gebrauch macht,
ist dies nicht als Anerkennung der Rechtmäßigkeit
der Handlungen der anderen Partei zu interpretie-
ren. Unbeschadet der Regelungen dieses Lizenz-
vertrages bleibt es BenQ, ihren Konzerngesell-
schaften oder Lizenzgebern vorbehalten, ihre ge-
setzmäßigen Ansprüche, insbesondere aus dem
jeweiligen Urheberrecht oder Markenrecht, geltend
zu machen.
Zubehör
Produkte erhältlich im Fachhandel.
Lieferbares Zubehör:
Fashion & Carry
Tour Case FCT-650
Belt Case FCL-600
Energy
Li-Ion Battery 820 mAh EBA-130
Travel Charger EU ETC-100
Travel Charger UK ETC-110
Car Charger Plus ECC-100
Desk Top Stand EDS-600
Handsfree Portable
Headset Basic HHS-100
Headset HHS-110
Headset Purestyle HHS-120
Büro
Data Cable Serial USB DCA-100

Car Solutions

Car Kit Portable HKP-100
Mobile Holder Universal HMH-100
Zubehör
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