Zulässige Stützlast und Hinterachslast des Reisemobiles
beachten, insbesondere auch in Verbindung mit der
Beladung der Heckgarage.
Die gleichzeitige Nutzung von Anhängevorrichtung und
Hecklastenträger bzw. eBike-Träger ist nicht zulässig.
Während des Rangierens zum An- und Abkuppeln dürfen
sich keine Personen zwischen Reisemobil und Anhänger
aufhalten.
Durch Auflagen des Basisfahrzeughersteller und die Fest-
legung des sog. D-Wertes der Anhängevorrichtung sind
keine weiteren Auflastungen der Anhängelasten möglich.
3.8 Anbauten
Eintragung von Zubehör in die Zulassungsdokumente
• Lassen Sie Ihre Anbauten von Ihrem HOBBY-Fachhändler
montieren.
• Fahren Sie mit Ihrem Reisemobil bei einer Sachverstän-
digenorganisation oder einem Technischen Dienst
(z.B. TÜV / DEKRA) vor.
• Die Sachverständigenorganisation nimmt die Anbauten ab
und erstellt ein entsprechendes Gutachten.
• Mit dem Gutachten und der Zulassungsbescheinigung Teil I
gehen Sie zur Kfz-Zulassungsstelle (Straßenverkehrsbehörde).
Sie überträgt die Änderung in das Zulassungsdokument.
Bitte vergessen Sie nicht, dass Anhängekupplung, Motor-
radhalterung, Luftfederung und/oder zusätzliche Feder-
blätter eintragungspflichtig sind.
Bitte beachten Sie, dass sich die Zuladung Ihres Reise-
mobiles durch die Montage von Zubehör reduziert.
03-8
Fahrwerk