Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Allgemeine Regelungen; Spezielle Regelungen Für Die Bundesrepublik Deutschland - Fujitsu ACTIVY Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Endkundenvertragsbestimmungen
In dem Ausmaß, wie in dieser Klausel dargestellt, sind
Haftungsausschlüsse oder -begrenzungen in einigen
Ländern aufgrund anwendbaren Rechts nicht zulässig. In
diesen Fällen sind die Haftungsausschlüsse bzw. -begren-
zungen für Sie nicht bindend.

8.1.5 Allgemeine Regelungen

Durch diese Bedingungen werden keinerlei zwingende
Verbraucherrechte eingeschränkt, die nicht vertraglich
abbedungen werden können.
Fujitsu Siemens Computers ist berechtigt, diese Lizenz zu
kündigen, wenn Sie diese Lizenzbestimmungen nicht
befolgen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Software
und alle etwa angefertigten Kopien unverzüglich zu zerstö-
ren.
Sie sind nicht berechtigt, die Software oder etwaige Kopien
unter Verletzung von anwendbaren Exportvorschriften oder -
regelungen zu exportieren oder zu rexportieren.
Weder Fujitsu Siemens Computers noch Sie sind für die
Verletzung von Vertragspflichten infolge höherer Gewalt
verantwortlich.
Aufgrund dieser Lizenz besteht kein Anspruch auf upgrades,
updates oder technischen Support. Derartige Dienstleistun-
gen können separat von Fujitsu Siemens Computers
beauftragt werden.
Grundsätzlich gilt das Recht des Landes für diese Lizenz, in
dem Sie die Software erworben haben. Davon ausgenom-
men sind:
Australien: Es gilt das Recht des Bundesstaates oder Territo-
riums, in dem der Lizenzvertrag erfüllt wird.
Albanien, Armenien, Litauen, Bosnien/Herzegowina, Bulgari-
en, Kroatien, Tschechien, Georgien, Ungarn, Kasachstan,
Kirgisien, Mazedonien (frühere Republik Jugoslawien),
Moldawien, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Sloweni-
en, Ukraine und Republik Yugoslawien: Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
Grossbritannien: Es gilt das englische Recht und alle Streitig-
keiten sind ausschließlich vor den englischen Gerichten
auszutragen.
Kanada: Es gilt das Recht der Provinz Ontario.
Vereinigte Staaten von Amerika, Puerto Rico, Volksrepublik
China: Es gilt das Recht des Staates New York.
8.1.6 Spezielle Regelungen für die Bundes-
republik Deutschland
Für Deutschland gelten zusätzlich die folgenden Absätze:
Ziffer 3 Gewährleistung
Ein Sachmangel liegt nur dann vor, wenn Abweichungen von
der Programm Spezifikation, wie im Produkt Informationsblatt
aufgeführt, vorliegen und der Fehler in der letzten, Ihnen
übergebenen Korrekturversion auftritt. Sofern nichts anderes
vereinbart ist, übernimmt Fujitsu Siemens Computers keine
Verantwortung für Auswahl, Installation und Einsetzbarkeit
der von Ihnen ausgesuchten Kombination oder Konfiguration
96
der Software sowie für die Ablauffähigkeit der Software und
die Ergebnisse, die Sie mit dem Einsatz der Software erzielen
wollen.
Nur für unentgeltliche oder zu Evaluierungszwecken überge-
bene Software:
Ausgenommen von einer arglistigen Verheimlichung eines
Fehlers, ist Fujitsu Siemens Computers zu keinerlei Gewähr-
leistung bezüglich der Software verpflichtet, unabhängig
davon ob es sich um Sach- oder Rechtsmängel handelt.
Nur für veräußerte Software:
Die Gewährleistungsfrist beträgt mindestens 12 Monate.
Fehlerbeseitigung erfolgt entweder durch Übergabe einer
Korrekturversion oder durch eine Umgehung des Fehlers. Sie
sind verpflichtet, Fujitsu Siemens Computers alle in Ihrem
Besitz befindlichen und zur Fehlerbehebung erforderlichen
Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Bis
zur Herausgabe einer Korrekturversion wird Fujitsu Siemens
Computers, sofern dies möglich und wirtschaftlich angemes-
sen erscheint, eine Zwischenlösung zur Umgehung des
Fehlers zur Verfügung stellen.
Sofern die Software mit einer von Fujitsu Siemens Computers
herausgegebenen Schnittstelle verbunden ist, übernimmt
Fujitsu Siemens Computers die Gewährleistung bis zur
Schnittstelle, aber nicht darüber hinaus. Jegliche Gewährleis-
tungsansprüche sind ausgeschlossen, sofern die Software
von Ihnen verändert oder Fehler in unzureichender Weise
behoben wurden, es sei denn, Sie weisen nach, dass der
geltend gemachte Fehler seinen Grund nicht in den Verände-
rungen bzw. in der unzureichenden Fehlerbehebung hatte.
Jegliche Gewährleistung von Fujitsu Siemens Computers ist
ausgeschlossen für Fehler oder Schäden, die ihren Grund
haben in normaler Abnutzung/Verschleiß, inkorrekter,
fahrlässiger oder ungeeigneter Behandlung der Software,
ungeeigneter Lagerung/Speicherung, Speicherungen in einer
nicht in der Produktspezifikation vorgesehenen Weise, sowie
bei Fehlern im Programmablauf außerhalb der Verantwort-
lichkeit von Fujitsu Siemens Computers sowie in anderen
externen Faktoren und nicht reproduzierbaren Softwarefeh-
lern.
Falls Fujitsu Siemens Computers nicht in der Lage sein sollte,
einen Fehler in angemessener Zeit oder angemessener Art
und Weise zu beheben, haben Sie das Recht, den Kaufpreis
zu mindern oder von diesem Lizenzvertrag zurückzutreten.
Ziffer 4 Haftungsbeschränkung
Die in diesen Bedingungen aufgeführten Haftungsbeschrän-
kungen und -ausschlüsse finden keine Anwendung soweit
Fujitsu Siemens Computers aufgrund zwingender Vorschrif-
ten des deutschen Rechts haften muss, wie z.B. bei
Personenschäden, Produkthaftung, Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit, Arglist oder Garantien.
Jegliche Haftung von Fujitsu Siemens Computers aufgrund
leicht fahrlässiger Verletzungen von wesentlichen Vertrags-
pflichten ist auf den typischen und vorhersehbaren Schaden
beschränkt.
10600709991

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis