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Österreich
Sehr geehrter Kunde!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, beglückwünschen Sie zum Er-
werb eines Gerätes aus dem Electrolux Konzern. Für dieses Gerät räu-
men wir Ihnen, als Verbraucher im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes gemäß den nachstehenden Bedingungen,
eine besondere Garantie ein, die Ihnen zusätzliche Rechte gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde und
erstreckt sich über einen Zeitraum von 24 Monaten. Wir empfehlen da-
her, den Kaufbeleg unbedingt aufzubewahren.
2. Die Garantie umfasst Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen Ma-
terial- und / oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns innerhalb
von 14 Tagen nach dem Auftreten angezeigt werden. Nicht unter diese
Garantie fallen Schäden oder Mängel, die durch nicht vorschriftsgemä-
ße Handhabung des Gerätes, durch Nichtbeachtung der Einbauvor-
schriften und Gebrauchsanweisungen und durch Reparaturen oder
Eingriffe, die von Personen vorgenommen wurden, die hierzu von uns
nicht ermächtigt sind, verursacht wurden. Werden unsere Geräte mit
Ersatzteilen oder Zubehörteilen versehen, die keine Originalteile sind
und wurde dadurch ein Defekt verursacht, ist dieser ebenfalls nicht
durch die Garantie gedeckt.
Von der Garantiezusage ausgenommen sind Verschleißteile (z.B.:
Keilriemen, Kohlebürsten, Leuchtmittel, usw.).
3. Die Garantiezusage umfasst die Behebung oben dargestellter Mängel
am Gerät innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels
durch Verbesserung. Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendun-
gen, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits-, und Materialkosten wer-
den von uns getragen. Über die Verbesserung hinausgehende
Ansprüche werden durch diese Garantie nicht eingeräumt. Verbesse-
rungsarbeiten werden, soweit möglich, am Aufstellungsort, sonst in un-
seren Kundendienstwerkstätten, durchgeführt. Ersetzte Teile gehen in
unser Eigentum über. Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf- bzw. Liefer-
datum vorzulegen.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist
noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für
ausgewechselte Teile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
5. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz
außerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind – soweit eine Haf-
tung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausgeschlossen.
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