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Garantie
GarantieÖsterreich
Die nachstehenden Ausführungen über Umfang der Garantie, Garantiefristen und die Anmeldung von
Garantieansprüchen gelten für die Republik Österreich.
Die Miele Gesellschaft m.b.H. Wals/Salzburg räumt dem Käufer, unabhängig von gesetzlichen Gewährleistungs-
rechtsansprüchen gegen den Verkäufer, und ohne diese einzuschränken, einen Anspruch nach Maßgabe der
nachfolgenden Bestimmungen ein:
I. Dauer und Beginn der Garantie
1. Für Maschinen mit gewerblicher Nutzung gilt bei bestimmungsgemäßer Verwendung eine Garantiezeit von
12 Monaten.
2. Für alle anderen Geräte wird bei bestimmungsgemäßer Verwendung eine Garantiezeit von 24 Monaten gewährt.
3. Die Frist beginnt jeweils mit dem Tag der Übergabe, der von dem Miele Fachgeschäft auf der Garantiekarte
vermerkt sein muss. Durch Ersatzteillieferungen oder Reparatur tritt keine Verlängerung der ursprünglichen
Garantiezeit ein. Durch eine etwaige Verlängerung der Gewährleistungspflicht des Verkäufers wird die Dauer der
Garantie nicht verlängert.
II. Voraussetzung der Garantie
Die Miele Gesellschaft m.b.H. Wals/Salzburg leistet Garantie für solche Maschinen und Geräte bei denen nachweis-
lich folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Die Maschinen und Geräte wurden von Miele GmbH Wals/Salzburg an den österreichischen Fachhändler ausge-
liefert und von diesem bezogen.
2. Die Inbetriebnahme der Maschinen und Geräte erfolgte durch den Miele-Kundendienst oder ein Miele-Fachge-
schäft, sofern eine Inbetriebnahme durch den Miele-Kundendienst oder ein Miele-Fachgeschäft erforderlich war.
3. Die Maschinen und Geräte sind im Besitz des Erstkäufers.
Nach Feststellung eines Mangels muss der Garantieanspruch unter Vorlegung der Garantiekarte und der Kaufrech-
nung sofort geltend gemacht werden, da der Garantieanspruch ansonsten verloren geht.
III. Inhalt und Umfang der Garantie
1. Innerhalb der Garantiezeit auftretende Mängel dürfen bei sonstigem Verlust der Garantie nur durch den Miele
Werkskundendienst oder einen autorisierten Miele-Servicepartner, entweder durch Instandsetzung oder Ersatz der
betreffenden Teile, behoben werden.
Ausgewechselte Teile werden Eigentum der Miele GmbH Wals/Salzburg.
2. Für Maschinen und Geräte, die sich außerhalb Österreichs befinden, beschränkt sich die Garantieleistung auf
kostenlose Lieferung der zur Behebung der Mängel notwendigen Ersatzteile bis an die österreichische Grenze.
3. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind, soweit eine Haftung nicht
zwingend gesetzlich angeordnet ist, ausgeschlossen.
4. Der Käufer muss sich auf Garantieansprüche anrechnen lassen, was er vom Verkäufer im Wege der
Gewährleistung erhält.
IV. Einschränkung der Garantie
Keine Garantie wird bei Mängeln gewährt, die zurückzuführen sind auf:
a) fehlerhafte Aufstellung oder Installation, z. B. Nichtbeachten der gültigen ÖVE-Vorschriften oder der schriftlichen
Aufstellanweisung.
b) unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung, z. B. Verwendung ungeeigneter Wasch- /Spülmittel oder
Chemikalien.
c) äußere Einwirkungen, z. B. Transportschäden, Beschädigung der Oberfläche oder der Glasteile durch Stoss oder
Schlag, Schäden durch Witterungseinflüsse oder sonstige Naturerscheinungen.
d) Reparaturen und Abänderungen, die von nicht autorisierter dritter Stelle vorgenommen werden.
V. Sonstiges
1. Erfüllungsort für alle sich aus Garantieverpflichtungen ergebenden Verbindlichkeiten ist Salzburg. Die Garantie
unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen (IPRG, EVÜ) und unter Ausschluss
des UN-Kaufrechtes.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantieverpflichtung rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die
Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt.
3. Im Rahmen des Miele Plus Service werden im Auftrag von Miele Kundendaten im Rahmen des Datenschutzge-
setztes 2000 zum Zweck der Servicegarantie verarbeitet.
Miele Gesellschaft m.b.H. - 5071 Wals-Salzburg - Mielestraße 1
44
Österreich
DVR: 0004057

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