Einstellungen
8.5
Grenz- , Graben und Randstreuen
1. Grenzstreuen nach Düngeverordnung
(Fig. 75):
Der angrenzende Schlag ist eine Straße oder ein
Gewässer.
Laut Düngeverordnung
•
darf kein Dünger über die Grenze fallen.
2. Grabenstreuen nach Düngeverordnung
(Fig. 76):
An der Feldgrenze befindet sich ein Gewässer
oder Graben.
Laut Düngeverordnung
•
darf kein Dünger bis weniger als einen Me-
ter vor die Grenze fallen
(Bei Verwendung von Grenzstreueinrich-
tungen).
•
darf kein Dünger bis weniger als drei Meter
vor die Grenze fallen
(Keine Verwendung von Grenzstreueinrich-
tungen).
•
muss die Auswaschung und Abschwem-
mung (z.B. in Oberflächengewässer) ver-
hindert werden.
Randstreuen (Fig. 77):
Der angrenzende Schlag ist eine landwirtschaft-
lich genutzte Fläche. Es kann toleriert werden,
dass eine geringe Menge des Düngers über die
Feldgrenze geworfen wird.
Die Düngerverteilung im Feldinnern liegt auch
am Feldrand immer noch nahe der Sollmenge.
Eine kleine Menge Dünger wird über die Feld-
grenze geworfen.
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Fig. 75
Fig. 76
Grenzstreuen und Grabenstreuen:
Damit es im Feldinnern nicht zu einer Überdüngung kommt, muss die
grenzseitige Streumenge reduziert werden. Es ergibt sich eine gerin-
ge Unterdüngung vor der Feldgrenze.
•
Grenzstreuschaufel Tele-Quick: Die Schieberstellung grenzseitig
um die in der Streutabelle angegebenen Positionen (Teilstriche)
zu reduzieren.
•
Limiter X: Automatische Mengenreduzierung aktivieren.
Fig. 77
ZA-X BAG0044.6 05.16