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1.6
Rechtliche Einschränkungen beim Kopieren
Es ist verboten, Kopien bestimmter Dokumente zu erstellen, wenn die
Absicht besteht, diese Kopien als Originaldokumente auszugeben.
Die nachfolgende Liste ist zwar nicht vollständig, sie kann aber als Leitfaden
für verantwortungsbewusstes Kopieren dienen.
Finanzunterlagen
- Gewöhnliche Schecks
- Reiseschecks
- Zahlungsanweisungen
- Hinterlegungsscheine
- Schuldverschreibungen oder andere Schuldscheinzertifikate
- Aktienurkunden
Behördliche Dokumente
- Essensmarken
- Postwertzeichen (gestempelt oder ungestempelt)
- Von Bundesbehörden ausgestellte Schecks
- Steuermarken (gestempelt oder ungestempelt)
- Pässe
- Einwanderungspapiere
- Führerscheine und Fahrbescheinigungen
- Eigentumsnachweise
Allgemein
- Personalausweise, Abzeichen oder Amtszeichen
- Urheberrechtlich geschützte Dokumente ohne Erlaubnis des
Urheberrechtsinhabers
Darüber hinaus ist es strengstens untersagt, in- und ausländische
Banknoten oder Kunstwerke ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers
zu kopieren.
In Zweifelsfällen wenden Sie sich an einen Rechtsberater.
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Einleitung
ineo 163/213