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Im Falle eines Transportschadens...
1. Lassen Sie die Ware und Verpackung in jedem Fall
unverändert, benutzen Sie die Ware noch nicht.
2. Melden Sie den Schaden beim Transportunternehmen
schriftlich wie unten aufgeführt.
3. Setzen Sie sich anschließend mit unserem
Kundenservice in Verbindung +49 (0)700/6000 7070.
4. Um Entschädigungsansprüche bei Transportversicher-
ungen anmelden zu können, müssen Beauftragte der
anliefernden Transportunternehmen rechtzeitig über
einen Schaden informiert werden.
Äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste
müssen vor Abnahme der Sendung durch den Anlieferer
auf den Begleitpapieren bescheinigt werden.
Verdeckte Schäden, die erst beim Auspacken sichtbar
werden, müssen sofort dem Transportunternehmen
schriftlich gemeldet werden.
Bestimmte Fristen sind unbedingt einzuhalten:
• Paketdienste und Post
innerhalb 24 Stunden
• Bahn
innerhalb 7 Tagen
• Spediteure
innerhalb 4 Tagen
Die Firma Bischoff & Bischoff benötigt die Original-
Begleitpapiere der Sendung mit Schadensbestätigung.
Ohne diese Unterlagen ist eine Regulierung des Schadens
durch den Versicherer nicht möglich!