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Allgemeine Sicherheitshinweise - STRATOS 24V Bedienungsanleitung

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Allgemeine Sicherheitshinweise

Allgemeine Sicherheitshinweise
• Wir empfehlen, das Elektrofahrrad erst ab einem Alter von 14 Jahren zu
benutzen.
• Laut StVO hat sich jeder Teilnehmer des öff entlichen Straßenverkehrs so zu
verhalten, dass kein Anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als den Um-
ständen unvermeidbar belästigt bzw. behindert wird!
GEFAHR
• Beachten Sie stets die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes. Fahren Sie vo-
rausschauend und umsichtig. Nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteil-
nehmer. Unfallgefahr!
• Machen Sie sich mit dem speziellen Fahrverhalten und der Bedienung des
Elektrofahrrades erst abseits des Straßenverkehrs vertraut. Unfallgefahr!
• Das maximal zulässige Gesamtgewicht des Elektrofahrrades darf den im
Kapitel „Technische Daten" angegebenen Wert nicht übersteigen. Das Ge-
ACHTUNG
samtgewicht beinhaltet neben dem Elektrofahrrad, den Fahrer, Zuladung
jeglicher Art (z. B. Korb und Seitentaschen samt Inhalt, Kindersitz incl. Kind,
Anhänger samt Anhängelast). Eine Überschreitung kann zu Schäden und
Unfällen mit Verletzungsgefahr führen!
• Fahren Sie bei schlechten Witterungsbedingungen, wie bei Nässe, Schnee
oder Glatteis besonders vorsichtig oder verschieben Sie die Fahrt auf einen
späteren Zeitpunkt. Insbesondere die Bremsleistung kann bei widrigen
Wetterumständen stark nachlassen! Unfallgefahr!
• Schalten Sie bei Dunkelheit und bei schlechten Sichtverhältnissen immer die
Beleuchtung ein! Bedenken Sie, dass Sie bei eingeschalteter Beleuchtung
nicht nur besser sehen, sondern das auch Sie von anderen Verkehrsteil-
nehmern besser gesehen werden. Unfallgefahr!
• Eine Helmpfl icht besteht laut Gesetz nicht. Tragen Sie jedoch zu Ihrer eige-
nen Sicherheit einen Fahrradhelm, um Kopfverletzungen zu vermeiden! Wir
empfehlen nach DIN EN 1078 geprüfte REX-Fahrrad-Helme zu verwenden.
• Tragen Sie zum Fahren stets geeignetes, festes Schuhwerk. Bevorzugen Sie
auff ällige Kleidung mit hellen Farben und Refl exionsstreifen, damit Sie von
anderen Verkehrsteilnehmern besser und schneller gesehen werden.
Unfallgefahr!
• Kinder unter 7 Jahren dürfen auf einem Fahrrad nur befördert werden,
wenn hierfür speziell vorgesehene und zugelassene Kindersitze verwendet
werden und die Person mindestens 16 Jahre alt ist (StVO). Beachten Sie bei
Verwendung eines Kindersitzes unbedingt das maximal zulässige Gewicht
des Kindes und lesen Sie sich die Bedienungsanleitung des Herstellers auf-
merksam durch. Beschädigungs- und Unfallgefahr!
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