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STRATOS 24V Bedienungsanleitung Seite 10

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• Elektrofahrräder, die nicht den unten genannten Sicherheitsvorschriften
(StVZO) entsprechen, dürfen nicht im öff entlichen Straßenverkehr benutzt
werden. Entspricht Ihr Elektrofahrrad nicht den Sicherheitsvorschriften, so
kann dies Ihre eigene Gesundheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer
gefährden. Unfallgefahr!
GEFAHR
Nach der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) muss ein Fahrrad/
Elektrofahrrad mit:
- zwei voneinander unabhängigen, funktionsfähigen Bremsen,
- einer deutlich hörbaren Glocke,
- einem funktionsfähigen Frontscheinwerfer und einer Schlussleuchte,
- Speichenrefl ektoren bzw. refl ektierenden Seitenstreifen auf der Felge oder
ACHTUNG
Bereifung,
- Pedalrefl ektoren,
- Frontstrahler (wenn nicht im Scheinwerfer integriert),
- zwei Refl ektoren (davon ein Großfl ächen-Z-Refl ektor)
ausgerüstet sein.
• Technische Veränderungen dürfen nur gemäß der StVZO und der auf dem
Typenschild angegebenen DIN EN vorgenommen werden. Dies gilt insbe-
sondere für sicherheitsrelevante Bauteile wie z. B. Rahmen, Federgabel,
Lenker, Lenker-Vorbau, Sattel, Sattelstütze, Gepäckträger, alle Bremskom-
ponenten (speziell Bremshebel & Bremsbeläge), Beleuchtungseinrichtungen,
Tretkurbel, Laufräder, Anhängerkupplungen, Reifen und Schläuche. Bruch-,
Beschädigungs- und Unfallgefahr!
• Führen Sie Reparatur-, Wartungs- und Einstellarbeiten nur dann selber
durch, wenn Sie über ausreichendes Fachwissen und entsprechendes Werk-
zeug verfügen. Dies gilt insbesondere für Arbeiten an den Bremsen. Falsche
oder unzureichende Reparatur-, Wartungs- und Einstellarbeiten können zu
Beschädigungen am Elektrofahrrad, Fehlfunktionen und somit zu Unfällen
führen.
• Das Elektrofahrrad bzw. die einzelnen Bauteile werden während der
Nutzungsdauer, bei Unfällen oder unsachgemäßer Behandlung teils hohen
Belastungen ausgesetzt. Jede Art von Rissen, Kratzern oder Farbverände-
rungen können Hinweise darauf sein, dass das betroff ene Bauteil plötzlich
versagen kann. Dies kann zu Unfällen mit Verletzungsgefahr führen. Dies
gilt insbesondere für verbogene oder beschädigte sicherheitsrelevante Bau-
teile wie z. B. Rahmen, Gabel, Lenker, Lenker-Vorbau, Sattel, Sattelstütze,
Gepäckträger, alle Bremskomponenten (speziell Bremshebel & Bremsbe-
läge), Beleuchtungseinrichtungen, Tretkurbel, Laufräder, Reifen und Schläu-
che. Richten Sie diese defekten Bauteile keinesfalls, sondern tauschen Sie
sie umgehend gegen Original-Ersatzteile aus. Bruch- und Unfallgefahr!
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Allgemeine Sicherheitshinweise

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