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Eingeschränkte Herstellergarantie - GENERAL MOBILE DST 11 Bedienungsanleitung

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9.Eingeschränkte Herstellergarantie
Bitte beachten Sie, dass diese Eingeschränkte Herstellergarantie nicht die Ihnen nach der jeweils einschlägigen Rechtsordnung
zustehenden gesetzlichen Rechte bezogen auf den Verkauf von Verbrauchsgütern beeinflusst.
Die General Mobile Inc. ("General Mobile") gewährt Ihnen, dem Käufer des General Mobile Produktes/der General Mobile Produkte,
das/die sich in der Verkaufsverpackung befindet bzw. befinden ("Produkt") seit dem 01.09.2007 die folgende Eingeschränkte Garantie.
Eingeschränkte Garantie:
Innerhalb der Garantiefrist werden nach dieser Eingeschränkten Herstellergarantie Material-, Konstruktions- oder Verarbeitungsmängel
durch General Mobile oder durch eine von General Mobile autorisierte Kundendienststelle innerhalb einer wirtschaftlich angemessenen
Frist kostenfrei durch Reparatur oder, sollte es General Mobile nach ihrem Ermessen für nötig erachten, durch Austausch des Produkts
behoben. Die Durchführung der Garantie erfolgt entsprechend den Bedingungen dieser Eingeschränkten Herstellergarantie, es sei
denn, zwingende gesetzliche Vorschriften sehen etwas anderes vor. Diese Eingeschränkte Herstellergarantie ist nur in dem Land gültig
und durchsetzbar, in dem das Produkt gekauft wurde, und setzt voraus, dass das Produkt von General Mobile auch für den Verkauf in
diesem Land vorgesehen war. Haben Sie das Produkt in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in Island, Norwegen, der
Schweiz oder der Türkei gekauft und war dieses von General Mobile ursprünglich für den Verkauf in einem dieser Länder vorgesehen,
ist diese Eingeschränkte Herstellergarantie in allen oben genannten Ländern gültig und durchsetzbar. Einige Beschränkungen des
Garantieservices können sich aufgrund länderspezifischer Produktbestandteile ergeben.
Garantiefrist
Die Garantiefrist beginnt mit dem Datum, an dem das Produkt erstmals von einem Endkunden erworben wird. Das Produkt kann aus
mehreren Einzelteilen bestehen, für die unterschiedliche Garantiefristen gelten können (im Folgenden "Garantiefrist"). Die
unterschiedlichen Garantiefristen betragen:
a) Vierundzwanzig (24) Monate für Mobilfunkgeräte und zwölf (12) Monate für Zubehör (unabhängig davon, ob das Zubehör in der
Verkaufspackung enthalten war oder selbständig verkauft wurde) mit Ausnahme der Verschleißteile und Zubehör, welche unter (b) und
(c) fallen;
b) Sechs (6) Monate für die folgenden Verschleißteile und Zubehör: Akkus, Ladegeräte, Tischstationen, Headsets, Kabel und Cover;
und c) Neunzig (90) Tage für die Datenträger, auf denen jede beliebige Form von Software geliefert wird, zum Beispiel CD- ROM,
Speicherkarte. Die Garantiefrist wird durch spätere Weiterveräußerung, durch von General Mobile autorisierte Reparaturmaßnahmen
oder durch Austausch des Produkts weder verlängert noch beginnt sie von neuem oder wird anderweitig beeinflusst. Unabhängig von
dem Vorstehenden wird für während der Garantiefrist reparierte oder ausgewechselte Teile eine Garantiefrist von sechzig (60) Tagen
ab dem Zeitpunkt der Reparatur bzw. der Auswechslung oder die für das Originalprodukt bestehende Restgarantiezeit gewährt, je
nachdem welche der beiden Garantiefristen länger ist.
Wie nehmen Sie den Garantieservice in Anspruch?
Wenn Sie einen Anspruch nach dieser Eingeschränkten Herstellergarantie geltend machen wollen, bringen Sie bitte das Produkt oder
den defekten Teil des Produkts (wenn es nicht das gesamte Produkt betrifft) zu einer von General Mobile autorisierten
Kundendienststelle. Sie können ein General Mobile Call Center anrufen (hierfür können nationale Telefongebühren oder
Mehrwertdienste-Gebühren anfallen), um weitere Informationen zu erhalten, wie Sie Ihren Anspruch geltend machen können.
Informationen über die von General Mobile autorisierten Kundendienststellen und Call Center befinden sich in der Verkaufsverpackung
oder auf lokalen General Mobile Internet-Seiten, wo solche zur Verfügung stehen.
Für jede Geltendmachung von Ansprüchen nach dieser eingeschränkten Herstellergarantie müssen Sie General Mobile oder eine von
General Mobile bevollmächtigte Kundendienststelle innerhalb einer angemessenen Frist nach der Entdeckung des angeblichen
Mangels, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der Garantiezeit, informieren.
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www.generalmobile.de

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