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Albrecht AE 4200 Bedienungsanleitung Seite 8

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Wichtiger Nachtrag zur Bedienungsanleitung AE 4200, Stand 1999:
Dieses Gerät ist als CB-Funkgerät mit 40 Kanälen FM und 12 Kanälen AM in der
Bundesrepublik Deutschland anmelde- und gebührenpflichtig.
Bitte versäumen Sie nicht, Ihr Funkgerät ordnungsgemäß bei der für Ihren Wohnort
zuständigen Außenstelle der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
(RegTP) anzumelden. Anschrift und Telefonnummer erfahren Sie z.B. aus dem
Telefonbuch oder über die Zentrale der RegTP in Mainz, 06131 18-0. Bei der
Anmeldung zahlen Sie eine einmalige Gebühr für das Ausstellen der Urkunde bzw.
zusätzlicher Genehmigungsausweises. Danach zahlen Sie jedes Jahr eine
Jahresgebühr von zur Zeit (Stand April 1999) 54.- DM pro Haushalt. Dies bedeutet,
daß eine Genehmigung (im neuen RegTP-Amtsdeutsch „Zuteilung" genannt) für
beliebig viele Funkgeräte Ihrer Familienmitglieder ohne Aufpreis gilt. Bedingung ist
lediglich, daß jeder, der mit einem Funkgerät unterwegs (z.B. im Auto) angetroffen
wird, im Falle einer Kontrolle einen Genehmigungsausweis vorweisen kann. Geben
Sie daher bei der Anmeldung des CB-Funks gleich die Zahl der Geräte mit an, damit
Sie die nötigen Ausweise gleich mit ausgestellt bekommen.
Das gleiche gilt sinngemäß auch für Firmen (z.B. Speditionen), die ihren
Fahrzeugpark komplett mit CB ausrüsten wollen. Die Urkunde bleibt bei der
Feststation, und die zusätzlichen Genehmigungsausweise werden bei den
Mobilstationen mitgeführt.
Sind Sie oft im Ausland unterwegs?
Dann erkundigen Sie sich bitte bei der Reg TP oder auch bei CB-Vereinen nach der
sogenannten Circulation Card. Die ist eine zusätzliche Ausweiskarte und erlaubt
den Betrieb Ihres Funkgeräts in einigen anderen Ländern, in denen auch AM erlaubt
ist, z.B. Schweiz, Belgien, Frankreich, Spanien und andere.
Länder, die kein AM erlauben (z.B. Österreich, Niederlande und ganz Skandinavien),
gestatten meist nicht die Einreise mit AM/FM-Geräten.
Darf ich mein Gerät verändern?
Grundsätzlich nein! Die RegTP kontrolliert verschärft CB-Geräte auf Einhalten der
Bestimmungen. Wenn Sie z.B. mit einem veränderten Gerät, zuviel Leistung, zu
starker Modulation oder nicht erlaubten Mikrofonen angetroffen werden, drohen
Ihnen Gebührenbescheide nicht unter 250.- DM und ggf. auch
Ordnungswidrigkeitsverfahren.

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