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Lexmark C790 Series Benutzerhandbuch Seite 235

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Rechtliche Hinweise
BESCHRÄNKT AUF BRUCH DER GARANTIE ODER DES VERTRAGS, UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH
FAHRLÄSSIGKEIT ODER KAUSALHAFTUNG) UND SOGAR FALLS LEXMARK, ZUGEHÖRIGEN HÄNDLERN,
TOCHTERUNTERNEHMEN ODER WIEDERVERKÄUFERN DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN BEKANNT WAR ODER
FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE IHRERSEITS, DIE AUF ANSPRÜCHEN DRITTER BERUHEN, MIT AUSNAHME DES UMFANGS,
IN DEM DIESER AUSSCHLUSS DES SCHADENSERSATZES ALS NICHT GESETZMÄSSIG FESTGELEGT IST. DIE OBEN
AUFGEFÜHRTEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH, WENN DIE OBEN AUFGEFÜHRTEN MASSNAHMEN IHREN
WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLEN.
4
GESETZE DER US-AMERIKANISCHEN BUNDESSTAATEN. Mit dieser beschränkten Garantie für Software werden
Ihnen spezifische gesetzliche Rechte eingeräumt. Je nach Land verfügen Sie u.U. über weitere Rechte. In einigen
Ländern sind die Zeitbeschränkungen für die konkludente Gewährleistung oder der Ausschluss bzw. die
Beschränkung von zufälligen Schäden oder Folgeschäden nicht zulässig. Daher treffen die oben ausgeführten
Beschränkungen ggf. nicht für Sie zu.
5
LIZENZERTEILUNG. Lexmark erteilt Ihnen die folgenden Rechte ausschließlich für den Fall, dass Sie alle
Bestimmungen und Bedingungen dieser Softwarelizenzvereinbarung einhalten:
a
Verwendung. Sie dürfen eine (1) Kopie des Softwareprogramms verwenden. Der Begriff "Verwendung"
beinhaltet das Aufbewahren, Laden, Installieren, Ausführen oder Anzeigen des Softwareprogramms. Falls Sie
eine Lizenz von Lexmark für die simultane Verwendung des Softwareprogramms besitzen, müssen Sie die Anzahl
der autorisierten Benutzer auf die in Ihrer Vereinbarung mit Lexmark festgelegte Anzahl beschränken. Sie dürfen
die Komponenten der Software nicht zur Verwendung auf mehreren Computern aufteilen. Sie stimmen zu, das
Softwareprogramm weder ganz noch teilweise auf eine Weise auszuführen, die das Erscheinungsbild von
Marken, Markennamen, Ausstattungsrechten oder Hinweisen auf geistiges Eigentum, die auf dem
Computerbildschirm im Allgemeinen bei Verwendung des Softwareprogramms angezeigt werden, außer Kraft
setzt, ändert, entfernt, verdeckt, modifiziert oder reduziert.
b
Kopieren. Eine (1) Kopie des Softwareprogramms darf ausschließlich zum Zwecke der Sicherung, Archivierung
oder Installation erstellt werden, vorausgesetzt, die Kopie enthält alle Hinweise bezüglich des Eigentümers des
ursprünglichen Softwareprogramms. Sie dürfen das Softwareprogramm nicht auf ein öffentliches Netzwerk
oder ein Händlernetzwerk kopieren.
c
Vorbehalt der Rechte. Das Softwareprogramm, einschließlich aller Schriftarten, ist urheberrechtlich geschützt
und in Besitz von Lexmark International Inc. und/oder zugehörigen Händlern. Lexmark behält sich alle nicht
ausdrücklich in dieser Softwarelizenzvereinbarung gewährten Rechte vor.
d
Freeware. Ungeachtet der Bestimmungen und Bedingungen dieser Softwarelizenzvereinbarung erhalten Sie
eine Lizenz für die Teile des Softwareprogramms oder das gesamte Softwareprogramm, das unter öffentlicher
Lizenz von Drittanbietern ("Freeware") bereitgestellt wird. Die erhaltene Lizenz unterliegt den Bestimmungen
und Bedingungen der mit der Freeware gelieferten Softwarelizenzvereinbarung, ob in Form einer
eigenständigen Vereinbarung, einer gepackten Lizenz oder einer elektronischen Lizenzvereinbarung beim
Herunterladen oder Installieren. Ihre Verwendung der Freeware wird gänzlich durch die Bestimmungen und
Bedingungen einer derartigen Lizenz geregelt.
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ÜBERTRAGUNG. Sie dürfen das Softwareprogramm an einen anderen Endbenutzer übertragen. Bei einer
Übertragung müssen alle Softwarekomponenten, Medien, gedruckten Materialien und diese
Softwarelizenzvereinbarung oder deren Komponenten enthalten sein. Bei der Übertragung darf es sich nicht um
eine indirekte Übertragung handeln, wie z. B. eine Kommission. Vor der Übertragung muss der Endbenutzer, der
das übertragene Softwareprogramm erhält, allen Bestimmungen dieser Softwarelizenzvereinbarung zustimmen.
Nach der Übertragung des Softwareprogramms wird Ihre Lizenz automatisch gekündigt. Sie dürfen das
Softwareprogramm lediglich im in dieser Softwarelizenzvereinbarung vereinbarten Umfang vermieten,
unterlizenzieren oder zuweisen.
7
AKTUALISIERUNGEN. Sie müssen eine Lizenz für das ursprüngliche Softwareprogramm besitzen, das von Lexmark
für die Aktualisierung festgelegt wurde, um ein als Aktualisierung festgelegtes Softwareprogramm zu verwenden.
Nach der Aktualisierung dürfen Sie das ursprüngliche Softwareprogramm nicht mehr verwenden, das die Grundlage
für die Aktualisierung darstellte.
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