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Allgemeines Zur Sicherheit; Angebrachte Sicherheitsvorrichtungen - Heras HMD230 Betriebshandbuch

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2.3

ALLGEMEINES ZUR SICHERHEIT

Bevor das Tor in Betrieb genommen wird, muss der Betreiber die Betriebsanleitung
gründlich und vollständig lesen. Die in der Betriebsanleitung aufgeführten Vorschriften
sind einzuhalten. Jede andere Form der Benutzung kann unvorhersehbare Gefahren
verursachen und ist daher verboten.
Es ist verboten, die Antriebseinheit ohne Genehmigung von Heras für andere als in
dieser Anleitung genannte Tore zu verwenden.
Die Verwendung von Antriebseinheiten bzw. Sicherheitskontaktleisten Dritter kann
Folgen für die Sicherheit haben. Die CE-Kennzeichnung verliert dadurch ihre Gültigkeit.
Das Tor darf ausschließlich in Betrieb genommen werden, wenn alle
Schutzeinrichtungen angebracht und angeschlossen sind und einwandfrei funktionieren.
Alle Störungen des Geräts, welche die Sicherheit des Benutzers oder Dritter
beeinträchtigen könnten, sind unverzüglich zu beheben.
Alle an den Geräten angebrachten Warnhinweise und sicherheitsbezogene
Informationen müssen vollständig vorhanden sein und es ist dafür zu sorgen, dass sie
stets gut zu lesen sind.
Es ist nicht zulässig, die Füllung des Tors auf irgendeine Weise abzudecken,
beispielsweise durch Transparente, Werbeschilder usw. Dies könnte die sichere
Funktion des Tors beeinträchtigen.
Zum Anbringen von Änderungen oder von zusätzlichen Teilen am Tor dürfen
ausschließlich die vom Hersteller vorgeschriebenen Teile verwendet werden. Solche
Arbeiten dürfen ausschließlich von Fachleuten ausgeführt werden. Bei
Zuwiderhandlungen erlischt die Konformitätsbescheinigung sowie die Garantie des
Herstellers und das Risiko geht vollständig auf den Benutzer über.
Bei doppelflügeligen Schiebetoren ist es nicht zulässig, die (auf dem Fußboden im
Durchgang montierte) Schildkrötenführung zu entfernen. Diese Führung gewährleistet
nämlich die Stabilität des Tors in geschlossenem Zustand.
Unsachgemäßer Betrieb, mangelhafte Wartung oder Nichtbeachtung der in dieser
Anleitung aufgeführten Anweisungen kann zur Gefährdung von Personen bzw. zu
Sachschaden führen.
Falls in der Montage- und Betriebsanleitung beschriebene Anweisungen, Handlungen,
Sicherheits- oder sonstige Informationen nicht vollkommen verständlich sind, wenden
Sie sich bitten an Ihren Lieferanten, bevor Sie das Gerät in Betrieb setzen.
2.4

ANGEBRACHTE SICHERHEITSVORRICHTUNGEN

Zum Schutz von Personen und Gütern vor Verletzungen oder Schaden ist das Tor mit
Sicherheitsvorrichtungen wie Sicherheitskontaktleisten und/oder Fotozellen versehen.
Diese dienen als Notvorrichtung, um die Bewegung des Tors verzögerungsfrei anzuhalten und
zurückzufahren. Es ist nicht zulässig, diese als Stoppfunktion für das Tor zu verwenden.
Bei einem Tor mit Totmannsteuerung sind die vorgenannten Sicherheitsvorrichtungen nicht
notwendig und werden daher werksseitig nicht eingebaut. Bei dieser Steuerung bleibt das Tor
stehen, sobald die Bedienungsvorrichtung losgelassen wird.
Deutsch
www.heras.com
11

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