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Garantiebedingungen - Medion MD 7212 AS Handbuch

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G
ARANTIEBEDINGUNGEN
Die Empfangsquittung gilt als Beleg für den Erstkauf und sollte gut aufbewahrt
werden. Sie wird für die Inanspruchnahme von Garantieleistungen benötigt. Ihre
gesetzlichen Rechte werden durch diese Garantiebedingungen nicht eingeschränkt.
Wird das Produkt an einen anderen Benutzer weitergegeben, so hat dieser für den
Rest der Garantiezeit Anspruch auf Garantieleistungen.
Der Kaufbeleg sowie diese Erklärung sollten bei der Weitergabe in seinen Besitz
übergehen. Wir garantieren, dass dieses Gerät in einem funktionsfähigen Zustand
ist und in technischer Hinsicht mit den Beschreibungen in der beigefügten Doku-
mentation übereinstimmt.
Die verbleibende Garantiefrist geht bei Vorlage des Kaufbelegs von Originalteilen
auf die entsprechenden Ersatzteile über. Wenn Sie dieses Gerät zur Inanspruch-
nahme von Garantieleistungen einreichen, müssen Sie zuvor sämtliche Program-
me, Daten und herausnehmbare Speichermedien entfernen. Produkte, die ohne
Zubehör eingeschickt werden, werden ohne Zubehör ersetzt.
Die Gewährleistungspflicht gilt nicht für den Fall, dass das Problem durch einen
Unfall, eine Katastrophe, Vandalismus, Missbrauch, unsachgemäße Benutzung,
Missachtung der Sicherheits- und Wartungsvorschriften, Veränderung durch Soft-
ware, Viren bzw. ein anderes Gerät oder Zubehör, oder durch sonstige nicht von
uns genehmigte Modifikationen verursacht wurde. Diese eingeschränkte Garantie-
erklärung ersetzt alle anderen Garantien ausdrücklicher oder impliziter Natur.
Dies schließt die Garantie der Verkaufbarkeit oder der Eignung für einen bestimm-
ten Zweck ein, beschränkt sich jedoch nicht darauf. In einigen Ländern ist der
Ausschluss impliziter Garantien gesetzlich nicht zulässig. In diesem Falle ist die
Gültigkeit aller ausdrücklichen und impliziten Garantien auf die Garantieperiode
beschränkt.
Mit Ablauf dieser Periode verlieren sämtliche Garantien ihre Gültigkeit. In einigen
Ländern ist eine Begrenzung der Gültigkeitsdauer impliziter Garantien gesetzlich
nicht zulässig, so dass die obige Einschränkung nicht in Kraft tritt. Falls Sie bezüg-
lich dieser Garantiebedingungen Fragen haben, wenden Sie sich an uns.
Die TFT-Displaytechnik ist der bisherigen DSTN-Technologie weit überlegen. Über
2 Millionen Farbpunkte werden einzeln durch Transistoren angesteuert. Trotz mo-
dernster Fertigungsmethoden ist es nicht auszuschließen, dass einzelne Farbpunk-
te defekt sind und Anzeigefehler im Mikrometerbereich hervorrufen.
Diese Anzeigefehler werden in Fachkreisen Pixelfehler genannt und stellen bis zu
einer Rate von 0,0005 % keine Beeinträchtigung und keinen Gewährleistungsan-
spruch dar (siehe OLG Köln 1993, AZ 19 U 92/91: CR 1993,208 und OLG Köln
1994, AZ 19 U 183/93: NJW RR 1994, 1077).
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