In Deutschland zugelassen ist Windenschlepp mit dem Gleitschirm prinzipiell nur,
wenn der Pilot einen Befähigungsnachweis für Windenschlepp, der Windenfahrer
einen Befähigungsnachweis für Windenfahrer mit Berechtigung für Gleitschirm-
schlepp besitzt, der Gleitschirm schlepptauglich ist, sowie Winde und Schleppklinke
ein Gütesiegel haben, das sie als geeignet für Gleitschirmschlepp ausweist. Grund-
sätzlich sind die örtlich geltenden Vorschriften zu beachten und nur mit einem erfah-
renen Schleppteam und geeignetem Material zu schleppen.
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