Öffnen des Gehäuses
2.4 Verantwortung des Betreibers
Betreiberpflichten
08.08.2016
HINWEIS!
Sachschaden durch Öffnen des Gehäuses!
Durch Öffnen des Gehäuses besteht die Gefahr, Bau-
teile im Inneren des Geräts oder das Gehäuse zu
beschädigen.
–
Gehäuse des Geräts niemals eigenständig öffnen.
–
Bei Störungen und Problemen, die nicht anhand
der Anleitung gelöst werden können, den Her-
steller kontaktieren.
Das Öffnen des Gehäuses führt zum Garantieverlust.
Das Gerät wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der Betreiber
des Geräts unterliegt daher den gesetzlichen Pflichten zur Arbeits-
sicherheit.
Neben den Sicherheits- und Warnhinweisen in dieser Anleitung
müssen die für den Einsatzbereich des Geräts gültigen Sicher-
heits-, Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorschriften eingehalten
werden.
Dabei gilt insbesondere Folgendes:
n
Der Betreiber muss sich über die geltenden Arbeitsschutzvor-
schriften informieren und in einer Gefährdungsbeurteilung
zusätzlich Gefahren ermitteln, die sich durch die speziellen
Arbeitsbedingungen am Einsatzort des Geräts ergeben. Diese
muss er in Form von Betriebsanweisungen für den Betrieb des
Geräts umsetzen.
n
Der Betreiber muss während der gesamten Einsatzzeit des
Geräts prüfen, ob die von ihm erstellten Betriebsanweisungen
dem aktuellen Stand der Regelwerke entsprechen, und diese,
falls erforderlich, anpassen.
n
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Personen, die mit
dem Gerät umgehen, diese Anleitung gelesen und verstanden
haben. Darüber hinaus muss er das Personal in regelmässigen
Abständen schulen und über die Gefahren informieren.
n
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die in dieser Anleitung
beschriebenen Wartungsintervalle eingehalten werden.
n
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die Wartungsintervalle
der Komponenten eingehalten werden.
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Sicherheit
Verantwortung des Betreibers
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