Rechtliche Vorbemerkungen:
1. Kennzeichen
Der eco-Fun 20 (BT-250) / eco-Fun 20 Plus ist versicherungs-
und kennzeichenpflichtig. Eine EU-Betriebserlaubnis (ECC) liegt
dem Roller bei.
Mit diesem Papier können Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl
ein Kennzeichen beziehen.
2. Führerschein
Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind, benötigen
keinen Führerschein. Alle anderen benötigen einen Führerschein
Klasse B oder einen Zweiradführerschein, der zum Mofafahren
berechtigt. Das Mindestalter für eine Mofa-Prüfbescheinigung
liegt bei 15 Jahren. Der Rolektro eco-Fun 20 (BT-250) / eco-Fun
20 Plus gilt rechtlich als Mofa.
3. Keine Helmpflicht
Nach der StVO besteht erst ab einer Geschwindigkeit von über
20 KM/h eine Helmpflicht. Der eco-Fun 20 (BT-250) / eco-Fun
20 Plus darf ohne Helm gefahren werden. Wir empfehlen das
Tragen eines Helmes zu Ihrer eigenen Sicherheit.
4. Geh- und Radwege
Die Benutzung von öffentlichen Geh- und Radwegen ist nicht
erlaubt.
5. Anzahl der Mitfahrer
Der Rolektro eco-Fun 20 (BT-250) / eco-Fun 20 Plus ist nur für
den Betrieb mit einer Person zugelassen.
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Rechtliche Vorbemerkungen:
6. Die ECC (European Certificate of Conformity)
Die ECC (European Certificate of Conformity) Zulassung gilt nur
bei Betrieb mit montiertem Sitzelement. Der Einbau des
Sitzelementes ist für das Fahren im öffentlichen Verkehrsraum
zwingend vorgeschrieben. Der Betrieb in stehender Position bei
eingebautem Sitzelement ist ebenfalls nicht zulässig.
Abbildung kann abweichen
7. Verleihung des Rollers
Sollten Sie Ihren Roller Dritten zur Verfügung stellen, überprü-
fen Sie bitte, ob ein Führerschein (siehe Punkt 2) vorliegt und
weisen Sie die betreffende Person in die Bedienung des eco-Fun
20 / eco-Fun 20 Plus ein.
Die vorgenannten Bestimmungen gelten für den Be-
reich der Bundesrepublik Deutschland. In Österreich der
Schweiz und in anderen europäischen Ländern können
diese Bestimmungen abweichen. Bitte erkundigen Sie
sich bei den dortigen Behörden inwieweit abweichende
Regelungen bestehen.
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