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3 Weitere Hinweise

Mit Einhaltung der Sicherheitsabstände zu brennbaren und schützenswerten Bauteilen
erfüllen Sie die Feuerungsverordnung (FeuVo) der Bundesländer, die die Vorschriften zur
Aufstellung der Feuerungsanlagen regelt.
Zu nicht brennbaren Bauteilen kann der Abstand verringert werden.
Trotz Einhaltung obiger Sicherheitsabstände kann es bei empfindlichen Wandmaterialien
zu Verfärbungen kommen, die jedoch keinen Anspruch auf Garantieleistungen gewähren.
Ihr Kaminofen ist eine Zeitbrandfeuerstätte.
Der Kaminofen sollte deshalb weder deutlich noch dauerhaft überlastet werden.
Im Normalbetrieb des Kaminofens bleibt der Heiztürgriff kühl. Sollte der Heiztürgriff
dennoch einmal zu heiß werden, dann verwenden Sie einen Schutzhandschuh.
Der Mindestförderduck beträgt 11 Pa. Der maximale Förderdruck beträgt 15 Pa.
Über 15 Pa Unterdruck ist eine Förderdruckbegrenzung vorzunehmen.
Bei Außenluftanschluß ist zu berücksichtigen das der atmosphärischer Luftdruck dem des
Umgebungsluftdrucks entspricht. Bei Über- bzw. Unterdruck kann die zu negativen
Beeinträchtigungen des Abbrandverhaltens führen.
Die Dichtungen an den Feuerraumtüren und Glasscheiben sind thermisch belastet und
können verschleißen. Deshalb die Dichtungen regelmäßig überprüfen und 1x jährlich
austauschen.
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