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Fahren Auf Öffentlichen Straßen; Radladerausstattung Für Das Fahren Auf Öffentlichen Straßen; Teilnahme Von Erdbaumaschinen Am Öffentlichen Straßenverkehr; Notwendige Fahrerlaubnis - ATLAS Weycor AR 80e Betriebs- Und Wartungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Betriebsanleitung
9.9 Fahren auf öffentlichen Straßen
HINWEIS
9.9.1
Radladerausstattung für das Fahren auf öffentlichen Straßen
9.9.2
Teilnahme von Erdbaumaschinen am öffentlichen Straßenverkehr
HINWEIS
9.9.3

Notwendige Fahrerlaubnis

9.9.4

Notwendige Dokumente

Straßenverkehrsordnung beachten!
Für das Fahren mit dem Radlader auf öffentlichen Straßen muss der Fahrer im
Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und diese mitführen.
Erdbaumaschinen dürfen nur auf öffentlichen Straßen fahren, wenn sie nach der
StVZO und StVO ausgerüstet sind und der Fahrer den entsprechenden
Führerschein besitzt.
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Folgende Ausstattungen müssen mitgeführt und
ggf. vom Unternehmer dem Radlader beigefügt
werden:
Warndreieck
Verbandskasten
Signalweste
Unterlegkeil (auf dem Vorderwagen)
Betriebserlaubnis des Radladers
Betriebs- und Wartungsanleitung des
Radladers
Fahrerlaubnis des Fahrers, siehe unten,
Abschnitt Notwendige Fahrerlaubnis
Beträgt die bbH (betriebsbedingte
Höchstgeschwindigkeit) weniger als 25 km/h, ist
die Fahrererlaubnis der Führerscheinklasse L
erforderlich. Die zulässige Gesamtmasse bleibt
unberücksichtigt.
Beträgt die bbH mehr als 25 km/h, ist bei
Erdbaumaschinen ...
... mit einer zulässigen Gesamtmasse bis
3500 kg die Führerscheinklasse B erforderlich.
... mit einer zulässigen Gesamtmasse über
3500 kg die Führerscheinklasse C1 erforderlich.
... mit einer zulässigen Gesamtmasse über
7500 kg die Führerscheinklasse C erforderlich.
Ist die bbH höher als 20 km/h, dann muss das
Fahrzeug ein eigenes Kennzeichen haben.
Ist die bbH niedriger als 20 km/h, muss eine
Kennzeichnung nach StVZO §64 auf der linken
Seite des Fahrzeugs mit folgenden Angaben
erfolgen:
Vorname / Zuname
Firmenname und Firmensitz
Betriebserlaubnis
Prüfbericht gemäß VGB §50
(Sachkundigenprüfung)
Führerschein

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