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BESCHREIBUNG

Brandschutzklappen, eingebaut in Lüftungsleitungen (raum-
lufttechnischen Anlagen) dienen zum automatischen Absper-
ren von Brandabschnitten. Die Brandschutzklappe BKA-EN
entspricht der EN 15650, EN 13501-3 und EN 1366-2. Die
BKA-EN ist geprüft nach EN 1366-2 gemäß Leistungserklä-
rung Nr. 09-19-DoP-BKA-EN-2013-07-01. Sie besitzt das EG-
Konformitätszertifikat 0761 - CPD - 0244. Die Klassifizierung
nach EN 13501-3 ist EI 90 (v
, h
e
94/9/EG, EG- Konformitätsbescheinigungsnummer EPS 09
ATEX 2 153 X ist die Verwendung in explosionsgefährdeten
Bereichen, sowohl mit Federrücklaufantrieb X10 (ExMax-
5.10-BF) einschließlich Sicherheitstemperaturbegrenzer
(FireSafe / ExPro-TT), als auch mit mechanischer Schmelz-
lotauslösung (Handbetätigung mit oder ohne ATEX-
Endschalter ES-Ex) zulässig. Die Brandschutzklappe hat fol-
gende Kennzeichnung nach ATEX:
II 2 G IIC T6
II 2 D T80°C
*)
II 3 D T80°C
*)
bei Verwendung des Sicherheitstemperaturbegrenzers
FireSafe.
Die nationalen Normen und Richtlinien sind in Zusammen-
hang mit dieser Zusatzbetriebsanleitung zu beachten.
Zur Wartung, Instandhaltung, Nachrüstung, etc. sind ggf.
bauseitige Revisionsöffnungen in Unterdecken, Schachtwän-
den, anschließenden Lüftungsleitungen etc. vorzusehen. Die-
se sind in ausreichender Anzahl und Größe auszuführen und
dürfen die Funktionsfähigkeit der Brandschutzklappen nicht
beeinträchtigen.
Die Brandschutzklappen müssen entweder ein- oder beidsei-
tig mit Lüftungsleitungen der Lüftungsanlage angeschlossen
werden. Bei einseitigen Anschlüssen sind auf den jeweils ge-
genüberliegenden Seiten Abschluss-Schutzgitter aus nicht-
brennbaren Baustoffen (EN13501-1) vorzusehen. Die Brand-
schutzklappen können sowohl an nichtbrennbare als auch an
brennbare Lüftungsleitungen angeschlossen werden.
Konstruktionsänderungen vorbehalten
Rücknahme nicht möglich
i↔o) S. Nach der Richtlinie
o
EPS 09 ATEX 2 153 X
Brandschutzklappe BKA-EN
Zusatzbetriebsanleitung nach ATEX 94/9/EG
Beschreibung
Die Brandschutzklappe entspricht den Bestimmungen der
Richtlinien nach ATEX und kann in Zu- und Abluftanlagen von
Lüftungsanlagen in Ex-gefährdeten Bereichen eingesetzt
werden.
Die Brandschutzklappe ist zertifiziert für die Gerätegruppe II,
Zonen 1, 2 bzw. 21, 22.
Die Zonen 1 und 2 stehen für den Anwendungsbereich mit
Gasen/Dämpfen, die Zonen 21 und 22 stehen für den An-
wendungsbereich mit Stäuben.
Die Einteilung der Zonen ist vom Betreiber oder Planer unter
Einhaltung der geltenden Normen festzulegen.
Hinweis:
In explosionsgeschützten Zonen dürfen nur Geräte einge-
setzt werden, die für diesen Einsatz eine Zulassung
nach ATEX besitzen.
Stand: 2015-08-17 | Dokument: Z09/45 | Seite 3

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