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Gerco modular GM8 Technik-Montage-Bedienung Seite 6

Pelletkaminofen
Inhaltsverzeichnis

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Pelletkaminofen modular GM8
Wichtige Installationshinweise
Das Gerät ...
... kann in jedem beliebigen Raum installiert werden.
... muss auf einer nichtbrennbaren Unterlage (z.B. Glasplatte) stehen.
... muss so aufgestellt werden, das der Abstand zu brennbaren Bauteilen 20 cm nicht
unterschreitet
... darf nur an einem feuchteunempfindlichen Kamin angeschlossen werden.
Die Installation, Inbetriebnahme und Wartung müssen von einem fachkundigen Techniker gemäß
den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, den nationalen und europäischen Normen, und
den mitgelieferten Anweisungen erfolgen.
Für einen zuverlässigen und sicheren Betrieb ist eine regelmäßige Wartung der gesamten
Systemanlage erforderlich.
Bei Veränderungen am Pellet-Kaminofen modular GM8 erlischt die Gewährleistung! Ein sicherer
Betrieb ist dann nicht mehr gegeben.
Unsachgemäß ausgeführte Arbeiten können zu Verletzungen oder zu Sachschäden führen.
Achtung Verbrennungsgefahr an heißen Bauteilen!
Geltende Regelwerke
• EnEV Energieeinsparverordnung: Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und
energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV); zukünftig ersetzt durch die
Gebäuderichtlinie Energy Performance Building Directive (EPBD), die ,,EnEV 2006"
• CE-Kennzeichnung: BDH-Mitgliedsunternehmen kennzeichnen die Konformität mit relevanten
europäischen Richtlinien, mit dem CE-Zeichen.
• EG-Druckgeräterichtlinie 97/23/EG:
Geltende Regelwerke
• EnEV Energieeinsparverordnung: Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und
energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV); zukünftig ersetzt durch die
Gebäuderichtlinie Energy Performance Building Directive (EPBD), die ,,EnEV 2006"
• CE-Kennzeichnung: BDH-Mitgliedsunternehmen kennzeichnen die Konformität mit relevanten
europäischen Richtlinien, mit dem CE-Zeichen.
• EG-Druckgeräterichtlinie 97/23/EG:
Forderungen zu Schutz, Sicherheit, Funktion und Betrieb:
Mitgeltende Richtlinien
• Niederspannungs-Richtlinie 2006/95/EEC, EMV-Richtlinie 2004/108/EEC, sowie wesentliche
Bestimmungen der EG-Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG (siehe hierzu Anhang ZA der EN
14785:2006).
• DIN EN 303-5: Geltungsbereich: Holzfeuerungsanlagen < 300 kW: Emission und Sicherheit.
• DIN V 4701 -1 0: Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen -Teil 10:
Heizung,
Trinkwassererwärmung, Lüftung
• DIN 4705: Bemessung der Abgasanlagen
• DIN 4751 -2: Sicherheitstechnische Anforderungen an geschlossenen Heizanlagen
• DIN 4795: Ausgabe: 1991 -04, Nebenluftvorrichtungen für Hausschornsteine;
Begriffe, Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
• DIN EN 14785: Raumheizer zur Verfeuerung von Holzpellets.
• DIN 181 60: Anforderungen an die Planung und Ausführung von Hausschornsteinen und
Verbindungsstücken (Feil 1, 2 und 5)
• DIN 51 731 : Pelletsqualität
• FeuV: Feuerungsanlagenverordnung, Die Regeln für den Einbau einer Feuerungs-anlage für
Feststoffe sowie Anforderungen an den Feuerstätten-Aufstellraum (Heizraum) sind in der
jeweiligen Länder-Feuerungsverordnung festgelegt. Geringe Abweichungen innerhalb einzelner
Bundes- länder sind möglich, weshalb sich eine rechtzeitige Abstimmung mit dem
Schornsteinfeger/
Kaminkehrer empfiehlt.
• 1.BlmSchV: Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen: Regelt die einmaligen und
wiederkehrenden
Messungen an Feuerungsanlagen durch den Schornsteinfeger.
Landesbauordnung: Bei der Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen (Feuerstätten und
Abgasanlagen) ist die jeweilige Landesbauordnung zu beachten.
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