2.0
Allgemeine Hinweise
2.1
Anwendungsbereich
Die Kernbohrmaschinen können entsprechend der auf dem Typenschild eingebrachten Daten eingesetzt
werden. Beim Einsatz von Sondermaschinen gelten zusätzlich die Angaben in Angebot und Auftragsbestä-
tigung.
Die Kernbohrmaschinen sind grundsätzlich in Schutzklasse I ausgeführt, allein diese gewährleistet den
vollen hochwertigen Schutz des FI- / PRCD-Schalters.
Beim Verwenden geeigneter Bohrkronen sind Bohrungen in unterschiedlichsten Materialien möglich:
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Beton (auch mit starker Armierung)
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Sand- und Kalkstein
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sämtliche Baumaterialien für massive Wände
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Asphaltdecken
Warnung
Die Maschine muß beim Bohren
-
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Die Kernbohrmaschinen entsprechen den Vorschriften der Berufsgenossenschaft "Steine und Er-
den" vom Juli 1989. Es sind Maschinen der Kategorie II, d.h. sie müssen stativgeführt und standsi-
cher (nach DIN 57100 bzw. VDE 0100) sein, das Stativ muß mit
-
Rücklaufsperre
-
Wasserabsaugvorrichtung versehen sein.
2.2
Sicherheit
Warnung
Vor der Inbetriebnahme überprüfen Sie die Übereinstimmung der Netzspannung
und -frequenz mit der auf dem Typenschild angegebenen Daten. ± 5 % Span-
nungs- und/oder ± 2 % Frequenzabweichung sind zulässig. Reparaturen dürfen
nur von qualifiziertem, auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung geeigneten Personal durchge-
führt werden.
Hierbei sind besonders zu beachten:
die technischen Daten und Angaben über die zulässige Verwendung (Inbetriebnahme-, Umge-
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bungs- und Betriebsbedingungen), die unter anderem im Katalog, der Betriebsanleitung, den Ty-
penschildangaben und der übrigen Produktinformationen enthalten sind,
die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften
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der fachgerechte Einsatz von Werkzeugen
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die Benutzung persönlicher Schutzausrüstung
über einen Personenschutzschalter
(FI bzw. PRCD) direkt oder
über einen codierten (1h)-Stecker an eine Schutzbox (IP44) mit FI-Schutzschalter
an das 230 V-Netz angeschlossen werden.
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