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Yamaha Clavinova CVP-202 Bedienungsanleitung Seite 128

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Track Delete (TRACK EDIT Seite 2)
Mit der Funktion „Track Delete" können Sie alle Daten einer
bestimmten Spur löschen.
Z Die zu löschende Spur angeben.
Markieren Sie die Funktion durch Drücken der Track-Taste
. Wählen Sie dann mit dem Datenrad oder den Tasten [–] und [+] die
zu löschende Spur aus.
X Den Löschvorgang ausführen.
Drücken Sie die LCD-Taste DELETE. Bei Anzeige der Meldung
„Are You Sure?" (Sind Sie sicher?) drücken Sie YES, um den
Löschvorgang auszuführen, oder NO für Abbruch.
Nach dem Löschen der Daten wird die DELETE-Funktion durch
die UNDO-Funktion ersetzt. Sollten Sie versehentlich die falsche Spur
gelöscht haben, drücken Sie diese LCD-Taste UNDO, um die Daten der
gelöschten Spur wiederherzustellen.
Zum Verlassen der Track-Delete-Funktion drücken Sie die [REC]-
Taste (die LED erlischt).
Sie können die Track-Delete-Funktion auch durch einen Druck auf
die [EXIT]-Taste abwählen.
Track Quantize (TRACK EDIT Seite 3)
Mit der Funktion „Track Quantize" können Sie das Timing einer
Aufnahme korrigieren, indem alle Noten in Richtung auf den jeweils
nächsten Schlag eines wählbaren Quantisierungsrasters verschoben
werden. So können Sie beispielsweise alle aufgezeichneten Noten zu
Achtel- oder Sechzehntelnoten korrigieren.
Weitere Record Edit-Funktionen
.................................................
oder
.......................................................
HINWEIS
Es können nur Spuren gewählt
werden, die Daten enthalten.
HINWEIS
• Ein Balken informiert auf dem Display
über den Ablauf des Löschvorgangs.
• Sie können sich das Ergebnis durch
Starten und Stoppen der Wiedergabe
mit der [PLAY/STOP]-Taste probewei-
se anhören. (Sie sollten dies versuchen,
bevor Sie etwas tun, das es unmöglich
macht, die UNDO-Funktion auszu-
wählen.)
• Die UNDO-Funktion verfällt, sobald Sie
eine andere Spur wählen oder diesen
Modus verlassen.
• Für Daten, die im internen Speicher
aufgezeichnet wurden, ist eine
Rückgängigmachung mit der UNDO-
Funktion nicht möglich (siehe Seite 133).
CVP-202
129

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