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Sar; Information Zur Exposition / Spe- Zifische Absorptionsrate (Sar) - Siemens CX70 Emoty Bedienungsanleitung

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Anhang
• Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg
mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind
innerhalb von zwei Monaten nach Kennt-
nis des Garantiefalles geltend zu machen.
• Ersetzte Geräte bzw. deren Komponen-
ten, die im Rahmen des Austauschs an
Siemens zurückgeliefert werden, gehen in
das Eigentum von Siemens über.
• Diese Garantie gilt für in der Europäischen
Union erworbene Neugeräte. Garantiege-
berin ist die Siemens AG Österreich,
Telefonservice, Quellenstraße 2,
1100 Wien.
• Weiter gehende oder andere Ansprüche
als die in dieser Herstellergarantie ge-
nannten sind ausgeschlossen. Siemens
haftet nicht für Betriebsunterbrechung,
entgangenen Gewinn und den Verlust von
Daten, zusätzlicher vom Kunden aufge-
spielter Software oder sonstiger Informati-
onen. Die Sicherung derselben obliegt
dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt
nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet
wird, z. B. nach dem Produkthaftungsge-
setz, in Fällen des Vorsatzes oder wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
• Durch eine erbrachte Garantieleistung
verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
• Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält
sich Siemens vor, dem Kunden den Aus-
tausch oder die Reparatur in Rechnung zu
stellen.
• Eine Änderung der Beweislastregeln zum
Nachteil des Kunden ist mit den vorste-
henden Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie
sich bitte an den Siemens-Telefonservice.
Die Rufnummer entnehmen Sie bitte der
Bedienungsanleitung.

SAR

INFORMATION ZUR EXPOSITION / SPE-
ZIFISCHE ABSORPTIONSRATE (SAR)
DIESES MOBILTELEFON ERFÜLLT DIE
GRENZWERTE DER EU (1999/519/EG)
ZUM SCHUTZ DER GESUNDHEIT DER
BEVÖLKERUNG VOR WIRKUNGEN
ELEKTROMAGNETISCHER FELDER.
Die Grenzwerte sind Teil von umfangreichen
Empfehlungen für den Schutz der Bevölke-
rung. Diese Empfehlungen wurden von un-
abhängigen wissenschaftlichen
Organisationen durch regelmäßige und
gründliche Auswertung wissenschaftlicher
Studien entwickelt und überprüft.
währleistung der Sicherheit aller Personen,
unabhängig von Alter und Gesundheit, bein-
halten die Grenzwerte eine bedeutende Si-
cherheitsreserve.
Bevor Funkgeräte in Verkehr gebracht wer-
den, muss die Übereinstimmung mit den Eu-
ropäischen Gesetzen bzw. Grenzwerten
bestätigt werden; nur dann darf das CE-Zei-
chen angebracht werden.
1 So sieht die Weltgesundheitsorganisation
(WHO, CH-1211 Genf 27, Schweiz) auf
Grund des wissenschaftlichen Kenntnis-
standes keine Notwendigkeit für beson-
dere Vorsorgemaßnahmen bei der
Verwendung von Mobiltelefonen. Weitere
Informationen: www.who.int/peh-emf,
www.mmfai.org,
www.siemens.com/mobilephones
2 Die CE-Kennzeichnung ist ein in der Eu-
ropäischen Union gültiger Nachweis über
die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
als Voraussetzung für das Inverkehrbrin-
gen und den freien Warenverkehr im eu-
ropäischen Binnenmarkt.
1
Zur Ge-
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