CE-Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung für Geräte mit Funkkomponente
Geräte mit Funkkomponenten erfüllen in der ausgelieferten Ausführung die
Anforderungen der EG-Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlamentes
und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikations-
einrichtungen und die gegenseitige Anerkennung der Konformität.
Dieses Gerät darf in folgenden Ländern verwendet werden:
Belgien
Bulgarien
Finnland
Frankreich
Island
Italien
Luxemburg
Malta
Polen
Portugal
Slowakei
Slowenien
Ungarn
Österreich
Aktuelle Informationen über eventuelle Einschränkungen im Betrieb finden Sie bei
der entsprechenden Behörde des jeweiligen Landes. Wenn Ihr Land nicht in der
Aufzählung erwähnt ist, fragen Sie bitte bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde,
ob die Nutzung dieses Produkts in Ihrem Land erlaubt ist.
Dieses Gerät erfüllt in der ausgelieferten Ausführung
die Anforderungen der EG-Richtlinien
2014/30/EU „Elektromagnetische Verträglichkeit",
2014/35/EU „Niederspannungsrichtlinie",
2009/125/EC „Ökodesign Richtlinie" und
2011/65/EU „RoHs Richtlinie".
Dänemark
Griechenland
Lettland
Niederlande
Rumänien
Spanien
Deutschland
Großbritannien
Liechtenstein
Norwegen
Schweden
Tschechische Republik
F2
Estland
Irland
Litauen
Zypern
Schweiz
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