Brandschutz außerhalb des Strahlungsbereichs
Die Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen und Möbeln sind auf dem
Geräteschild angegeben und dürfen nicht unterschritten werden.
In dem Fall wo zur Wand kein Sicherheitsabstand einzuhalten ist, empfehlen
wir zwischen 70 und 100 mm, damit der Ofen seine Strahlung verteilen kann,
und man auf der Hinterseite staubsaugen kann.
Abstand zu brennbaren Bauteilen und Möbeln
Zu brennbaren Bauteilen und Möbeln ist ein Mindestabstand von 20 cm
einzuhalten, um ausreichend Wärmeschutz zu gewähren.
Brandschutz im Strahlungsbereich
Im Strahlungsbereich dürfen im Abstand von 40 cm keine und im Abstand bis
zu 80 cm brennbare Bauteile und Möbel nur mit beidseitig belüftetem
Strahlschutz vorhanden sein.
Anheizen
Es ist unvermeidlich, dass beim ersten Anheizen durch Austrocknen von
Schutzfarbe eine Geruchsbelästigung entsteht, die nach kurzer Betriebsdauer
beendet ist.
Zum Anheizen wird Anmachholz mit Spirituswürfel verwendet. Sobald das
Kleinholz angebrannt ist, können geeignete Brennstoffe nachgelegt werden.
Nennwärmeleistung
Die Nennwärmeleistung des Ofens beträgt 6 kW. Sie wird bei einem
Mindestförderdruck von 12 Pa erricht. Dazu sollen nicht mehr als 2 bis 3
Holzscheite bzw. 3 bis 4 Braunkohlenbriketts auf einmal aufgegeben werden.
Bodenmaterial unter dem Ofen:
Vor den Feuerungsöffnungen von Feuerstätten für feste Brennstoffe sind
Fußböden aus brennbaren Baustoffen durch einen Belag aus nichtbrennbaren
Baustoffen zu schützen. Der Belag muss sich nach vorn auf mindestens 50 cm
und seitlich auf mindestens 30 cm über die Feuerungsöffnung hinaus
erstrecken.