Grundlegende Hinweise
1
Diese Montage- und Betriebsanleitung
•
ist fester Bestandteil des Geräts und muss ständig
am Einsatzort aufbewahrt werden (gelbe Sammel-
mappe verwenden).
•
wendet sich ausschließlich an qualifiziertes
Fachpersonal.
•
enthält die wichtigsten Hinweise für eine sicherheits-
gerechte Montage, Inbetriebnahme und Wartung des
Geräts.
•
ist von allen Personen zu beachten, die am Gerät
arbeiten.
Symbol- und Hinweiserklärung
Dieses Symbol kennzeichnet Hinweise deren
Nichtbeachtung schwere gesundheits-
schädliche Auswirkungen, bis hin zu lebens-
gefährlichen Verletzungen zur Folge haben
GEFAHR
kann.
Dieses Symbol kennzeichnet Hinweise deren
Nichtbeachtung zu lebensgefährlichen
Stromschlägen führen kann.
GEFAHR
Dieses Symbol kennzeichnet Hinweise deren
Nichtbeachtung eine Beschädigung oder
Zerstörung des Gerätes oder
Umweltschäden zur Folge haben kann.
ACHTUNG
Dieses Symbol kennzeichnet Handlungen,
die Sie durchführen sollen.
1.
Eine Handlungsabfolge mit mehreren
2.
Schritten ist durchnummeriert.
3.
Dieses Symbol fordert Sie zu einer Prüfung
auf.
•
Dieses Symbol kennzeichnet Aufzählungen.
Abkürzungen
Tab.
Tabelle
Kap.
Kapitel
4
Übergabe und Bedienungsanweisung
Der Lieferant der Feuerungsanlage übergibt dem
Betreiber der Anlage spätestens mit Abschluss der
Montagearbeiten die Bedienungsanweisung mit dem
Hinweis, diese im Aufstellungsraum des Wärmeerzeugers
aufzubewahren. Auf der Bedienungsanweisung ist die
Anschrift und die Rufnummer der nächsten Kunden-
dienststelle einzutragen. Der Betreiber muss darauf hin-
gewiesen werden, dass die Anlage mindestens -einmal
im Jahr- durch einen Beauftragten der Erstellerfirma oder
durch einen anderen Fachkundigen überprüft werden
soll. Um eine regelmäßige Überprüfung sicherzustellen,
empfiehlt -weishaupt- einen Wartungsvertrag.
Der Lieferant soll den Betreiber spätestens anlässlich der
Übergabe mit der Bedienung der Anlage vertraut machen
und ihn darüber unterrichten, wann und gegebenenfalls
welche weiteren Abnahmen vor dem Betrieb der Anlage
noch erforderlich sind.
Gewährleistung und Haftung
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen-
und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf
eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzufüh-
ren sind:
•
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Geräts
•
Unsachgemäßes Montieren, Inbetriebnehmen,
Bedienen und Warten des Geräts
•
Betreiben des Geräts bei defekten Sicherheits-
Einrichtungen oder nicht ordnungsgemäß angebrach-
ten oder nicht funktionsfähigen Sicherheits- und
Schutzvorrichtungen
•
Nichtbeachten der Hinweise in der Montage- und
Betriebsanleitung
•
Eigenmächtige bauliche Veränderungen am Gerät
•
Einbau von Zusatzkomponenten, die nicht gemeinsam
mit dem Gerät geprüft worden sind
•
Eigenmächtiges Verändern des Geräts
•
Mangelhafte Überwachung von Geräteteilen, die
einem Verschleiß unterliegen
•
Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen
•
Höhere Gewalt
•
Schäden, die durch Weiterbenutzung trotz Auftreten
eines Mangels entstanden sind
•
Nicht geeignete Medien
•
Mängel in den Versorgungsleitungen
•
Keine Verwendung von -weishaupt- Originalteilen