Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Sicherheitshinweise; Bestimmungsgemässe Verwendung - record DFA 127 Betriebsanleitung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für DFA 127:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

2

Sicherheitshinweise

Der Drehtürantrieb record DFA 127 (INVERS) ist nach dem Stand der Technik
und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln, wie zum Beispiel Kraft- und
Geschwindigkeitsbegrenzungen, gebaut worden. Dennoch können bei nicht be-
stimmungsgemäßer Verwendung Gefahren für den Benutzer entstehen.
Die Türanlage inkl. Antriebssystem muss vor der ersten Inbetriebnahme einer Ab-
nahmeprüfung am Einbauort durch eine dafür ausgebildete Person unterzogen
werden, die durch die record Türautomation GmbH autorisiert ist.
Um den sicheren Betrieb und die langfristige Zuverlässigkeit zu wahren, muss das
Türsystem einschließlich der Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitssysteme
mindestens einmal jährlich regelmäßig nach den Vorgaben der record Türauto-
mation GmbH und von einer dafür ausgebildeten Person gewartet und auf ihren
sicheren Zustand geprüft werden
Montage-, Inbetriebnahme- Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Türsyste-
men mit Antrieben vom Typ record DFA 127 (INVERS) dürfen nur von autorisier-
ten Personen durchgeführt werden. Werden diese Arbeiten nicht durch eine autori-
sierte Person ausgeführt, lehnt die record Türautomation GmbH jegliche Produkt-
haftung und Gewährleistung ab.
Diese Vorgaben dienen dem sicheren Betrieb und Werterhaltung des Türsystems.
Der nächste Prüftermin ist auf dem Serviceaufkleber angegeben.
Für eine möglichst sichere und störungsfreie Funktion der Anlage müssen aus-
schließlich original Zubehör/Ersatzteile der record Türautomation GmbH Verwen-
dung finden. Eigenmächtige Veränderungen an der automatischen Tür schließen
eine Haftung des Herstellers für daraus resultierende Schäden aus.
2.1 Bestimmungsgemässe Verwendung
Der DFA 127 Drehflügeltürantrieb ist ausschliesslich für den üblichen Einsatz an
Drehflügeltüren in trockenen Räumen gebaut, und muss innerhalb bzw. auf der
Innenseite von Gebäuden montiert werden.
Ein anderer oder darüber hinausgehender Gebrauch gilt als nicht bestimmungs-
gemäss. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht; das Risiko
hierfür trägt allein der Betreiber.
Zur bestimmungsgemässen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Her-
steller vorgeschriebenen Betriebsbedingungen, inkl. Verwendung und Einstellung
der korrekten Gestängeart, sowie die regelmässige Wartung und Instandhaltung.
Eigenmächtige Veränderungen an der automatischen Tür schliessen eine Haftung
des Herstellers für die daraus resultierenden Schäden aus.
Betriebsanleitung DFA 127 Invers
07/09
Seite 3 von 21

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis