Während der oben festgelegten Laufzeit der Garantie
wird jedes von TOSSTEC als defekt anerkannte Teil
instandgesetzt oder mit einem neuen Teil oder Teil in
gutem Betriebszustand ersetzt. Vorbehaltlich der
Bestimmungen der deutschen öffentlichen
Gesetzgebung, die eventuell nach der Herausgabe der
vorliegenden Garantie in Kraft tritt, übernimmt der
Benutzer die Reise- und Lohnkosten.
Bei einer Rücksendung in die Werkstatt übernimmt der
Benutzer die Transportkosten, die Lohnkosten trägt der
Hersteller.
Der Stillstand und der Nutzungsausfall eines Geräts bei
einer Reparatur ergeben keinen Anspruch auf
Entschädigung. Die gesetzliche Garantie des Verkäufers
gilt auf jeden Fall gemäß Artikel 4 des Dekrets Nr. 78-464
vom 24. März 1978 weiter.
Transportschäden:
Die Geräte reisen immer auf Gefahr des Benutzers.
Es obliegt daher dem Benutzer, den guten Zustand des
Geräts beim Empfang zu prüfen.
Wir haften nicht für Transportschäden.
WARNUNG:
Version 25.08.2017
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