Achtung: Verbrennungsgefahr!
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Nach Hautkontakt mit heißem Klebstoff sofort mit kaltem Wasser abkühlen.
Nicht erst versuchen, den Schmelzkleber von der Haut zu entfernen. Gegebenenfalls Arzt aufsuchen.
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Nach Augenkontakt mit heißem Klebstoff unverzüglich 15 Minuten unter fließendem Wasser kühlen.
Sofort Arzt hinzuziehen!
Nur mit aufgeschraubter Düse arbeiten!
Klebstoffstrahl nicht auf Personen richten!
Arbeiten mit stationärer Einrichtung
(In Verbindung mit pneumatischem Fußschalter)
Beim Arbeiten mit stationärer Einrichtung Klebepistole und Fußschalter gemäß beiliegender Zeichnung
„Anschluß Fußschalter" und „Stationäre Einrichtung" montieren. Anschließend folgendermaßen vorgehen:
Drücker (Nr.36) bis zum Anschlag betätigen und festhalten
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beiliegenden Bolzen seitlich am Gehäusegriff in die dafür vorgesehene Bohrung einstecken
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Drücker loslassen
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Drücker ist arretiert
Bedienung
Die Klebepistole darf nur entsprechend ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung benutzt/eingesetzt
werden.
Lesen Sie auch das Kapitel "Allgemeine Sicherheitshinweise".
Durch nicht bestimmungsgemäße Verwendungsarten können
Geräteschäden entstehen.
Durch Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise zur Bedienung der Klebepistole kann es zu schweren
Verbrennungen kommen.
Führen Sie vor dem Einschalten des Gerätes Funktionskontrollen gemäß der nachfolgenden Liste durch.
Kontroll-Liste
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Ist sichergestellt, daß Druckluft zur Klebepistole gelangt?
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Ist der Druck max. 6 bar und minimum 2 bar?
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Ist das Gerät an 230 Volt angeschlossen?
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Ist das Gerät eingeschaltet?
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Ist die Düse sauber und frei von Fremdkörpern?
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Ist Schmelzkleber im Schmelztank?
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Ist die Aufheizzeit von ca. 10 Minuten (je nach Klebstofftyp) eingehalten worden?
Während des Arbeitsprozesses...
...ist die Klebepistole grundsätzlich auf das dafür vorgesehene Ablagestativ oder auf den Standbügel
abzustellen (es sei denn, das Gerät befindet sich an einem Federzug). Gerät niemals legen!
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Schmelztank nur im Bedarfsfall öffnen.
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Schmelzklebstoff frei von Schmutz und Feuchtigkeit halten.
Bei Verwendung des Ablagestativs, Standbügel entfernen!
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Verletzungen von Personen und
REKA III
Art.Nr. 9099