1.4.8 Eigenmächtiger Umbau und Ersatzteilherstellung
Umbau oder Veränderungen der Anlage sind nur nach Absprache mit dem Hersteller
zulässig. Originalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes Zubehör dienen der
Sicherheit. Die Verwendung anderer Teile kann die Haftung des Herstellers der
Wohnungsstation für die daraus entstehenden Folgen aufheben.
1.4.9 Unzulässige Betriebsweisen
Die Betriebssicherheit der gelieferten Anlage ist nur bei bestimmungsgemäßer
Verwendung entsprechend Abschnitt 1 der Betriebsanleitung gewährleistet. Die unter
Abschnitt 1.2 angegebenen Grenzwerte dürfen auf keinen Fall überschritten werden.
1.4.10 Gewährleistung
Der
Gewährleistungsanspruch
beginnt
ab
der
Auslieferung.
Ein
Gewährleistungsanspruch setzt eine fachgerechte Montage und Inbetriebnahme nach
der für das Gerät gültigen Montage-, Inbetriebnahme-, und Bedienungsanleitung
voraus. Die erforderlichen Montage-, Inbetriebnahme-, und Wartungsarbeiten dürfen
nur von sachkundigen und autorisierten Personen durchgeführt werden.
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