4.2
Wartungsarbeiten
Folgende Arbeiten sind durchzuführen:
•
Sichtkontrolle auf mechanische Beschädigungen und Korrosion der Station
•
die Überprüfung des Betriebsdruckes der Anlage
•
Kontrolle der Schmutzfilter und gegebenfalls Reinigung der Filter
•
die Überprüfung der Schraubverbindungen in der Station auf festen Sitz
•
Kontrolle der Elektroanschlüsse und Überprüfung der Reglerarmaturen
einschließlich Fühler
4.3
Demontagearbeiten
ACHTUNG!
Die Demontage der Wohnungsstation setzt in der Regel das Einverständnis des
zuständigen
Energieversorgungsunternehmens voraus!
Alle Eingriffe an einer ZEWOTHERM Wohnungsstation dürfen nur durch qualifiziertes
Fachpersonal durchgeführt werden.
Vor der Demontage des Gerätes ist dieses stromlos zu schalten und es sind die
Absperrvorrichtungen der Versorgungsleitungen zu schließen. Das Gerät bzw. die
Anlage erst demontieren wenn, Temperaturen < 40 °C erreicht sind.
4.4
Nachweis von Störungs- bzw. Wartungseinsätzen
Durchgeführte Wartungs- bzw. Kontrollarbeiten sind zu dokumentieren und die
schriftlichen Nachweise an geeigneter Stelle beim Anlagenbetreiber auzubewahren.
Bei Anforderung des ZEWOTHERM -Werkskundendienstes sind die Wartungs- und
Bei Nichtbeachtung besteht Lebensgefahr!
Achtung Anlagenteile mit hoher Temperatur!
Gefahren durch elektrischen Strom!
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